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Immer mehr Menschen leben in Mietwohnungen ohne eigenen Gartenanteil. Dennoch wollen nur die wenigsten auf das sommerliche Grillvergnügen verzichten. Was liegt da näher, als auf dem Balkon zu grillen? Doch hier ist Vorsicht geboten.
Die meisten Mietverträge, die abgeschlossen werden, haben in der Regel eine unbefristete Laufzeit. Das heißt unter Einhaltung einer Kündigungsfrist können sowohl Vermieter als auch Mieter jederzeit die Wohnung kündigen.
Gerade in diesen kalten Wintertagen gibt es kaum etwas Entspannenderes als loderndes Kaminfeuer. In einer Mietwohnung, in der nicht bereits ein Kamin eingebaut ist, muss man leider darauf verzichten – oder etwa doch nicht?
Um seine Wohnung optisch aufzuwerten, kann man auf dem Boden Parkett verlegen. Bevor man dies macht, sollte man aber in seinem Mietvertrag nachsehen, in wie weit man vorher eventuell seinen Vermieter um die Erlaubnis fragen muss, um Parket in der Mietwohnung verlegen zu dürfen, und vor allem, wie es aussieht, wenn man wieder auszieht.
Hinweise was bei großen Reperaturen durch Vermieter abläuft.
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Es gibt eine goldene Regel fürs Geldverdienen: um Geld zu verdienen, muss man mehr Einnahmen als Ausgaben haben. Beim Vermieten besteht in diesem Zusammenhang regelmäßig das Problem, dass man zwar die Einnahmen einigermaßen fest kalkulieren kann, dies bei den Ausgaben aber durchaus zu Problemen führen kann.
In einer Wohngebäudeversicherung sind in der Regel Risiken wie Feuer, ausgelöst durch Brand, Blitzschlag und Explosion, sowie Leitungswasser und auch Sturm und Hagel versichert.
Gemeinschaftskosten, bzw. Gemeinkosten sind Kosten, die nicht nur einem Kostenträger, zum Beispiel einem Mieter, alleine zugerechnet werden können. Bei Gemeinschaftskosten, bzw. Gemeinkosten handelt es sich um Kosten, die von, bzw. mit anderen Mietparteien zusammen getragen werden.
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Die Kündigung eines Mietvertrages kann verschiedene Hintergründe haben. Häufige Gründe hierfür sind in der Regel Mietschulden, die ein Mieter gegenüber seinem Vermieter hat.
Will man sich mit einer Markise auf dem Balkon vor der Sonne schützen, so ist die Entscheidung für die richtige Markise gar nicht so einfach. Zum einen muss sie vom Design und Aussehen her dem eigenen Geschmack entsprechen.
Was viele nicht wissen, grundsätzlich ist die Schneeräumung und die Streupflicht Sache des Vermieters.