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Hierunter fallen Hamster, Vögel oder Fische. Dies ist erlaubt, da von diesen Tieren keine Belästigung anderer Mieter ausgeht. Dies hat auch für Katzen Gültigkeit. Allerdings ist in diesem Fall die Rechtssprechung nicht immer eindeutig, sodass sich der Mieter im Zweifelsfall auch für eine Katze besser eine Genehmigung einholt. Handelt es sich jedoch um größere Tiere, wie beispielsweise Hunde, muss die Haltung durch den Vermieter genehmigt werden. Hierbei lässt sich der Mieter am besten schriftlich eine Genehmigung ausstellen.
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