Wohngebäudeversicherung

Eingeordnet in: Gesetze/Mietrecht

Eingeschlossen in eine Wohngebäudeversicherung sind dabei das Wohngebäude selbst wie auch die Heizungsanlagen und die sanitären und elektrischen Installationen, wie auch die Fußbodenbeläge, wie auch Garagen und Nebengebäude. Mitversichert sind ebenfalls Antennen sowie Markisen und auch Blitzableiter.

Von der Versicherungssumme her sollte man bei einer Wohngebäudeversicherung die Kosten berücksichtigen, die für die Wiedererstellung erforderlich wären in einem Schadensfall. Bei einer Wohngebäudeversicherung sollte man nicht vergessen, eine so genannte gleitende Neuwertversicherung abzuschließen. Die Versicherungssumme wie auch der Beitrag werden aufgrund dieser jedes Jahr neu angepasst.

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