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kosten der pflege und fällen eines baumes im garten mieter oder vermieter sache urteilDas Fällen eines Baumes gehört zu den Instandsetzungsmaßnahmen und fällt, wenn überhaupt nur alle paar Jahre an und können deshalb nicht so einfach vom Vermieter auf den Mieter umgelegt werden, auch nicht wenn dies im Mietvertrag festgehalten wurde !

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