Abwasseranschlusspflicht

Eingeordnet in: Gesetze/Mietrecht
Bei einem Neubau oder auch einem Umbau geschieht dies bereits bei der Erteilung der Baubewilligung. Hierbei prüft die kommunale Baubehörde, ob das Bauvorhaben innerhalb oder außerhalb der öffentlichen Kanalisation liegt. Grundsätzlich muss das verschmutzte Abwasser im Bereich öffentlicher Kanalisationen in die Kanalisation geleitet werden. Außerhalb von öffentlichen Kanalisationen muss eine Kleinkläranlage angeschafft werden. Des Weiteren muss die Gemeinde bei der Neuerstellung von Abwasseranlagen dafür sorgen, dass bestehende Bauten und Anlagen ebenfalls angeschlossen werden.

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