Parkett verlegen in der Mietwohnung?
Eingeordnet in: Gesetze/Mietrecht
Muss man das verlegte Parkett dann aus der Mietwohnung wieder entfernen? – In der Regel lautet die Antwort hier ja, denn die meisten Mietverträge lauten dahin gehend, dass man die Wohnung in dem Zustand verlassen muss, wie man sie angemietet hat, es sei denn es existiert eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag
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