Um seine Wohnung optisch aufzuwerten, kann man auf dem Boden Parkett verlegen. Bevor man dies macht, sollte man aber in seinem Mietvertrag nachsehen, in wie weit man vorher eventuell seinen Vermieter um die Erlaubnis fragen muss, um Parket in der Mietwohnung verlegen zu dürfen, und vor allem, wie es aussieht, wenn man wieder auszieht.
Muss man das verlegte Parkett dann aus der Mietwohnung wieder entfernen? – In der Regel lautet die Antwort hier ja, denn die meisten Mietverträge lauten dahin gehend, dass man die Wohnung in dem Zustand verlassen muss, wie man sie angemietet hat, es sei denn es existiert eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag