Große Reparaturen durch den Vermieter?
Eingeordnet in: Gesetze/Mietrecht
Lebt man in einer Mietwohnung, so muss man sich keine Gedanken um anfallende Reparaturen machen. Denn diese müssen grundsätzlich durch den Vermieter ausgeführt werden. Oftmals werden zwar kleinere Reparatur- und Schönheitsarbeiten dem Mieter auferlegt (bekanntestes Beispiel ist hier wohl das regelmäßige Streichen bzw. tapezieren der Wohnung), aber für alle größeren Reparaturen muss der Vermieter aufkommen.
Wahlweise kann er diese selbst durchführen oder aber eine Firma mit deren Ausführung beauftragen. Dies ist insofern besonders sinnvoll, als dass die Arbeiten in diesem Falle deutlich schneller vonstatten gehen. Das heißt, auch der Mieter muss nicht übermäßig lange fremde Menschen in seiner Wohnung dulden.
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