Deren Umlegung erfolgt in der Regel aufgrund der Quadratmeterzahlen der Mietwohnung. Das heißt ein Mieter mit einem höheren Anteil an der Gesamtmietfläche trägt auch einen höheren Anteil an den Gemeinschaftskosten.
Gemeinschaftskosten können zum Beispiel Stromkosten für den gemeinsam von allen Mietern genutzten Wäscheraum sein sowie die Stromkosten für die Außenbeleuchtung.
Darüber hinaus gelten als Gemeinschaftskosten auch Nebenkosten, wie zum Beispiel Instandhaltungskosten für die Heizungsanlage oder aber Versicherungen für das Gebäude.
Das Mietrecht ist ein Rechtsgebiet innerhalb des Zivilrechts, das sich mit der Überlassung einer Sache an einen anderen...
Für alles zahlen wir doppelt: einmal, um es zu bekommen und ein weiteres Mal, um es wieder loszuwerden. Müllkosten sin...
Ein eigener Balkon ist besonders im kommenden Frühjahr und Sommer eine angenehme Alternative zur Terrasse....