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Gemeinschaftskosten mit anderen Mietparteien

Gemeinschaftskosten, bzw. Gemeinkosten sind Kosten, die nicht nur einem Kostenträger, zum Beispiel einem Mieter, alleine zugerechnet werden können. Bei Gemeinschaftskosten, bzw. Gemeinkosten handelt es sich um Kosten, die von, bzw. mit anderen Mietparteien zusammen getragen werden.

Deren Umlegung erfolgt in der Regel aufgrund der Quadratmeterzahlen der Mietwohnung. Das heißt ein Mieter mit einem höheren Anteil an der Gesamtmietfläche trägt auch einen höheren Anteil an den Gemeinschaftskosten.

Gemeinschaftskosten können zum Beispiel Stromkosten für den gemeinsam von allen Mietern genutzten Wäscheraum sein sowie die Stromkosten für die Außenbeleuchtung.
Darüber hinaus gelten als Gemeinschaftskosten auch Nebenkosten, wie zum Beispiel Instandhaltungskosten für die Heizungsanlage oder aber Versicherungen für das Gebäude.

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