Gemeinschaftskosten mit anderen Mietparteien
Deren Umlegung erfolgt in der Regel aufgrund der Quadratmeterzahlen der Mietwohnung. Das heißt ein Mieter mit einem höheren Anteil an der Gesamtmietfläche trägt auch einen höheren Anteil an den Gemeinschaftskosten.
Gemeinschaftskosten können zum Beispiel Stromkosten für den gemeinsam von allen Mietern genutzten Wäscheraum sein sowie die Stromkosten für die Außenbeleuchtung.
Darüber hinaus gelten als Gemeinschaftskosten auch Nebenkosten, wie zum Beispiel Instandhaltungskosten für die Heizungsanlage oder aber Versicherungen für das Gebäude.
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