Wohnen und leben
Einloggen Registrieren

Gemeinschaftskosten, bzw. Gemeinkosten sind Kosten, die nicht nur einem Kostenträger, zum Beispiel einem Mieter, alleine zugerechnet werden können. Bei Gemeinschaftskosten, bzw. Gemeinkosten handelt es sich um Kosten, die von, bzw. mit anderen Mietparteien zusammen getragen werden.

Deren Umlegung erfolgt in der Regel aufgrund der Quadratmeterzahlen der Mietwohnung. Das heißt ein Mieter mit einem höheren Anteil an der Gesamtmietfläche trägt auch einen höheren Anteil an den Gemeinschaftskosten.

Gemeinschaftskosten können zum Beispiel Stromkosten für den gemeinsam von allen Mietern genutzten Wäscheraum sein sowie die Stromkosten für die Außenbeleuchtung.
Darüber hinaus gelten als Gemeinschaftskosten auch Nebenkosten, wie zum Beispiel Instandhaltungskosten für die Heizungsanlage oder aber Versicherungen für das Gebäude.

weitere Beiträge zum Thema Gesetze/Mietrecht

Interessante Artikel

Mietrecht

Das Mietrecht ist ein Rechtsgebiet innerhalb des Zivilrechts, das sich mit der Überlassung einer Sache an einen anderen gegen Entgelt befasst. Gegenstand des Mietrechts sind die mit dem Mietvertrag verbundenen Rechtsfragen.Das Mietrecht ist ein Rechtsgebiet innerhalb des Zivilrechts, das sich mit der Überlassung einer Sache an einen anderen gegen Entgelt befasst. Gegenstand des Mietrechts sind die mit dem Mietvertrag verbundenen Rechtsfragen. weiterlesen

Müllkosten

Für alles zahlen wir doppelt: einmal, um es zu bekommen und ein weiteres Mal, um es wieder loszuwerden. Müllkosten sind von Stadt zu Stadt verschieden und treiben zuweilen merkwürdige Blüten. weiterlesen

Balkonsichtschutz

Ein eigener Balkon ist besonders im kommenden Frühjahr und Sommer eine angenehme Alternative zur Terrasse. weiterlesen