Immer mehr Menschen leben in Mietwohnungen ohne eigenen Gartenanteil. Dennoch wollen nur die wenigsten auf das sommerliche Grillvergnügen verzichten. Was liegt da näher, als auf dem Balkon zu grillen? Doch hier ist Vorsicht geboten.
Denn viele Vermieter haben das Grillen auf dem Balkon von vornherein im Mietvertrag ausgeschlossen, da sich benachbarte Mieter durch die Rauch- und Geruchsentwicklung belästigt fühlen könnten.
Sollte das Grillen aber erlaubt sein, empfiehlt es sich trotzdem, mit den Nachbarn zu reden oder zumindest zu versuchen, so zu grillen, dass der Rauch nicht direkt zu diesen zieht. Nicht selten trocknen andere Mieter ihre Wäsche auf dem Balkon und wären sicher wenig darüber erfreut, wenn diese sich voll mit Grillgeruch saugt. Sagt man ihnen aber vorab Bescheid, dass man grillen möchte, haben sie die Chance, ihre Wäsche wegzuräumen und werden sicher auch nichts gegen das sommerliche Treiben auf dem Balkon haben.