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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Forum!
Ich habe folgendes Problem mit meiner Vermieterin: Trotz kompletter "Sanierung" der Wohnung bei Einzug (Fenster & Türen geschliffen und neu lackiert, neuer Teppich, neue Fußleisten, schimmelige Wände saniert, etc.) und vereinbarter Einzugsrenovierung verlangt sie jetzt, dass wir beim anstehenden Auszug die Wohnung streichen. Als Grund nennt sie die farbliche Gestaltung in zwei Zimmern (Wände in zarten Apricot-/Zitronenfarben, nur weisse Farbe leicht abgemischt, keine Volltonfarbe). Dazu kommt noch, das in einem der Zimmer riesige Wasserflecken an der Decke sind, die einem Dachschaden (nein, nicht dem unserer Vermieterin ) "entsprungen" sind. Diese sind bis dato nicht über die Versicherung der schuldigen Handwerker reguliert worden, die das Dach 2 Wochen (unabgedeckt) im "Regen haben stehen lassen". Dabei müssten die eh das ganze Zimmer streichen (was wir jetzt machen sollen), da es ein Altbau ohne Ecken ist (alle mit Hohlkehlen im Übergang Wand/ Decke). Und zu guter Letzt stellt sie uns auch noch 35 Euro für ein neues Schloss der Wohnungstür in Rechnung, das 30 Jahre alt war und nicht mehr funktionierte!
Darf sie das Verlangen, obwohl eine Einzugsrenovierung im Mietvertrag steht?

Vielen Dank schon mal im vorraus,

Sven

2 Kommentare zu „Bei Auszug streichen trotz Einzugsrenovierung?”

Susanne Experte!

Das ist halt der Unterschied: Was steht dazu im Mietvertrag ???

Natürlich musst Du nicht für einen fremdverschuldeten Wasserschaden einstehen!
Und das neue Schloß darf auch nicht zu Deinen Lasten gehen, es sei denn, Du hast es beschädigt, selbst dann hast Du nur den Zeitwert des alten Schlosses zu ersetzen und der dürfte gegen Null tendieren!

Bei den Schönheitsreparaturen kommt es auf die vertragliche Vereinbarung an. Bleibt die VM stur, würde ich zum Ra gehen.

onkelnilsson

Vielen Dank für die Antwort. Die VM ist zurückgerudert, es gibt also keine Probleme mehr mit ihr. Ihr Tochter (Juristin) hat ihr erklärt das ihre Forderung nicht haltbar ist <!-- s :D --><!-- s :D --> ...........................
Beste Grüße,

Sven

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