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cairam2000 hat diese Frage gestellt
Hallo!

Wie haben unsere Wohnung dieses Jahr im Sommer übernommen. Im August haben wir laut Vereinbarung mit dem Vermierter nur Kaltmiete bezahlt - wir sind erst Ende September eingezogen, haben aber die Zeit genutzt und die unrenovierte Wohnung schön gemacht. Wir müssen auch bei Auszug nicht renovieren.

Leider sind im Laufe der vergangenen paar Monate einige Mängel zu Tage getreten, die wir bei der Besichtigung nicht bemerkt haben - weil Sommer war: Die Wohnung (DG) ist schlecht bis gar nicht isoliert (Dach und Decke zum Dachboden), undichte Fenster (eigentlich nicht die Fenster, sondern der "Kasten" rund um das Dachflächenfenster) und ein Heizkörper ist total untauglich für die neue Heizanlage (laut Monteur KANN der gar nicht warm werden). In dem Raum mit dem untauglichen Heizkörper haben wir teilweise bei +5C draußen und Wind im Zimmer 16°C (Thermostat voll aufgedreht!). Es ist zwar unser Schlafzimmer, aber das ist ja egal. Ich habe jetzt mit dem Vermieter telefoniert und VIELLEICHT wird der Heizkörper ausgetauscht - aber noch in diesem Winter??? Was mit dem Fenster wird, weiß ich gar nicht...

Jetzt zu meinem eigentlichen Problem. In der Wohnung ist noch der alte Durchlauferhitzer aus dem Ausbaujahr (wahrscheinlich Ende 70er). Ein 2-Stufen-Gerät. Das Teil schaft es nicht, das Wasser auf konstanter Temperatur zu halten. Entweder es ist kalt oder zu heiß; selbst wenn man eine gute Temperatur eingestellt bekommt BLEIBT die nicht bestehen! Ich habe ein kleines Kind, das beim Duschen entweder friert oder gekocht wird... Mir geht's übrigens genauso - mein Mann hat keine Probleme mit dem kalten Wasser

Das Gerät funktioniert und ist nicht kaputt, aber einfach veraltet

Da ich meinem Vermieter wegen der Heizung schon so auf den Kecks gegangen bin (mußte) habe ich jetzt "Angst" ihn wegen des Durchlauferhitzers anzusprechen.

Gibt es vielleicht irgendwelche "schlagenden" Argumente für mich???

Liebe Grüße
Simone

1 Kommentar zu „Wie Vermieter dazu überreden, neuen Durchlauferhitzer zu installieren?”

Ghostraider Experte!

Sicher gibt es da wege und Mittel um zu seinem Recht zu kommen.

Vor allen Dingen sollte sich jeder merken das man einen Mangel nicht mal so eben am Telefon meldet und dann nichts mehr.
Schäden und nicht vertragliche Zu-Umstände die den vertraglichen Gebrauch der Wohnung nicht mehr darstellen sind dem Vermieter IMMER schriftlich zu melden.
Nach einer sich selbst gesetzten Frist schreibt man den Vermieter erneut mit einer Fristsetzung an.
Dabei kommt es darauf an um was es geht so das man eine Frist von 3 bis 14 Tagen als angebracht ansehen kann.
Sollte danach sich der Vermieter nicht melden oder den Schaden beheben oder Bescheid geben wann der Schaden behoben wird kann mit Hilfe eines Anwalts eine Mietminderung angesetzt werden.

In ihrem Fall würde ich, bevor hier was unkonkretes geschrieben wird einen Rechtsanwalt aufsuchen und diesem die Sache in die Hand geben.

Gruß
ghost

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