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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich habe eine etwas komplexe Frage, die sich mit unsrer Garage beschäftigt. Wir wohnen als Mieter in einem von 3 nebeneinander liegenden Häusern einer Wohnungsbaugesellschaft. Unter diesen Häusern befinden sich Garagen, bei denen die Einfahrt relativ steil abfällt. Wir mussten damals eine dieser Garagen mitmieten, da die Wohnung nur in Zusammenhang mit dieser Garage vermietet wurde. Sie befindet sich unter dem Nachbarhaus. Für unser Auto ist sie allerdings unbrauchbar, weil wir wegen der steilen Abfahrt unten mit der Stoßstange aufsetzen würden. Einige andere Mieter, die das gleiche Problem haben, haben sich dort irgendwelche Bretter hingebastelt.
Desweiteren sind entlang des Weges, der zur Haustür des Nachbarhauses führt, einige Sträucher gepflanzt, die auf der anderen Seite unsere Garageneinfahrt hinunterwachsen. Diese sind auf der Garagenseite nun relativ stark gewachsen und die Leute aus dem Nachbarhaus haben sich schon über den Anblick beschwert und uns aufgefordert, diese zu stutzen.

Nun zu meinen Fragen:

1. Ich könnte auch gut ohne die Garage auskommen. Da ich sie aber nicht untervermietet bekomme, würde ich sie gerne aus dem Mietvertrag herauskündigen. Darf ich das, auch wenn der Vermieter sich querstellt?

2. Falls das nicht möglich ist, ist der Vermieter dann wenigstens dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ich die Garage benutzen kann ohne mein Auto zu beschädigen?

3. Bin ich dazu verpflichtet, Sträucher, die an der Einfahrt einer Garage herunterranken, die ich weder unbedingt haben möchte noch vernünftig benutzen kann und die unter dem Nachbarhaus liegt, zu stutzen? Und, wenn ja, wer bestimmt, bei welcher Länge das zu geschehen hat?
Stichwörter: unbrauchbare + garagebüsche

1 Kommentar zu „unbrauchbare Garage/Büsche”

FischkoppStuttgart Experte!

1. Die Garage ist eigentlich nicht kündbar. Sie ist teil des Mietvertrages. Oder haben sie einen Sep. Mietvertrag für die Garage? Dann ist sie Kündbar

2. Wenn Ihr Auto nicht tiefergelegt ist, oder sonst baulich verändert ist (Bodenfreiheit), muss der VM für eine ordnungsgemässe Nutzung der Garage sorgen.

3. Der VM ist für die büsche zuständig. Pflege der Grünanlage ist selten in einem Mietvertrag einthalten

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