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Der_Mario
Es gibt nur noch den bei Dir als "Möglichkeit 1" bezeichneten Zeitmietvertrag, den man auch als "qualifizierten Zeitmietvertrag" bezeichnet.
Ansonsten gibt es noch die Möglichkeit, im Mietvertrag einen befristeten Kündigungsausschluss zu vereinbaren, das bedeutet, dass in einem festgelegten Zeitraum (laut BGH-Rechtsprechung maximal 4 Jahre) nicht ordentlich gekündigt werden darf. Das ist aber prinzipiell ein unbefristeter Mietvertrag.