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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Mein Partner und ich haben 2003 einen Zeitmietvertrag von unserem Vormieter übernommen. Der Vertrag wurde seinerseits 2000 für einen Zeitraum von 10 Jahren abgeschlossen. Unser Vormieter ist aus der Wohnung "entlassen" worden, da er einen Nachmieter gestellt hat. Wir finden leider keinen, der bereit ist, in einen solchen Vertrag einzusteigen.
Muss ich jetzt bis 2010 in der Wohnung wohnen bleiben? Ein Befristungsgrund ist im Vertrag nicht angegeben.

Julia
Stichwörter: gültig + wann + zeitmietverträge

2 Kommentare zu „Zeitmietverträge - wann gültig?”

Gast Experte!

Zeitmietverträge dürfen eine maximale Laufzeit von 4 Jahren haben.
Euer Mindestzeit ist ungültig. Ihr könnt mit der normalen 3-Monatsfrist kündigen.

bickelj

Ist es nicht vielmehr so, dass ich den Mietvertrag kündigen könnte, weil in unserem Zeitmietvertrag keine Begründung für eine zeitliche Begrenzung vorliegt und diese notwendig ist?
Oder ist diese egal, da der Vertrag vom Vormieter bereits 2000 abgeschlossen wurde und wir ja nur in den Vertrag "eingestiegen" sind?
Gruss, Julia

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