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ophelia hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich hätte eine Frage zum Thema Widerspruch Nebenkostenabrechnung. Der Vermieter hat am 31.5.2017 die Nebenkostenabrechnung geschickt mit der Widerspruchsfrist 16.5.2017, die ich auch in Anspruch genommen habe. Der Brief scheint aber nicht angekommen zu sein (kein Einschreiben) und es stand neben dem Widerspruch auch drin dass ich nur unter Vorbehalt zahle. Heute erfahre ich von Nachbarn dass ihr Widerspruch erfolgreich waren und sie nun alle Geld zurück bekommen. Ich dagegen soll 260 Euro nachzahlen (hab ich bereits :( . Der Vermieter beruft sich auf seine Widerspruchsfrist, der Brief ist angeblich nicht angekommen, habe ich noch eine Chance mit der gesetzlichen Widerspruchsfrist oder ist mein Geld verloren? (Anm. die Nebenkostenabrechnung beinhaltet keine verbrauchsabhängigen Kosten- nur steuern, abwasser, kabel, gartenpflege usw., sollten also alle Mieter mit gleicher Wohnfläche gleich behandelt werden)
Danke schonmal im Voraus

5 Kommentare zu „Problem wegen der Widerspruchsfrist”

forsetis Experte! 27.06.2017 11:23

Da kann was nicht stimmen. Die Frist für den Widerspruch kann nicht vor dem Termin, an dem die Abrechnung erstellt wurde, liegen. Und ein Mieter hat per Gesetz 12 Monate Zeit, um eine Betriebskostenabrechnung zu prüfen. Und diesen Zeitrahmen kann auch kein Vermieter infrage stellen.

ophelia 27.06.2017 12:49

sorry, es sollte 16.6.heißen,solange gewährte der Vermieter Widerspruch. Ich werde es nochmal versuchen, Danke für die Antwort!

forsetis Experte! 27.06.2017 19:20

Jetzt noch einmal ganz ruhig von Vorne. Wann kam die besagte Abrechnung in ihren Machtbereich? Von diesem Tag an läuft die 12monatige Überlegungs/Prüffrist des Mieters. Sind diese 12 Moate überschritten ist der Drops gelutscht.

ophelia 27.06.2017 19:53

<Machtbereich> :)
die Abrechnung kam am 31.5. 2017 und seine Frist lief bis 16.6.2017

forsetis Experte! 27.06.2017 20:07

Dann endet die Frist zum Einspruch gegen diese Abrechnung am 30.05.2018 und nicht so, wie der Vermieter es schreibt. Hier ist kein Wunschkonzert, sondern hier sind Gesetze zu beachten.

http://www.nebenkostenabrechnung.com/widerspruch-gegen-nebenkostenabrechnung-einlegen/

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