
Nebenkostenabrechnung

1 Kommentar zu „Nebenkostenabrechnung”
Susanne
Nebenkostenabrechnung: Was heisst, es wurde nie eine erhalten? Der VM hat nie eine ausgestellt?
Welches Ausstellungsdatum hat die Abrechnung aus 2003?-denn die hätte Dir bis zum 31.12.2004 zugehen müssen! Nachzahlung, die sich aus dieser Abrechnung ergeben, sind daher nicht mehr zu zahlen.
Die Abrechnung aus 2004 muss daher bis zum 31.12.2004 zugehen, sowohl wie die Abrechnung aus 2005 bis zum 31.12.2006, wobei hier nur 8 zwölftel des Anteils auf Deine ehem. Wohnung berechnet werden darf.
Die Forderung einer Nachzahlung aus den Nebenkosten ist damit nur mit einer Abrechnung zu belegen, wobei der VM zu beweisen hat, dass die Abrechnung aus 2003 fristgerecht (s.o.) zugegangen ist.
Schadenersatz für "sofortige Weitervermietung".
Auf welcher Grundlage basiert der VM seine Forderung?Wann lief die Kündigungsfrist ab, war die Kündigung fristgerecht. Wurde die Wohnung nicht fristgerecht (bis 31.08.)übergeben? Wurden Mängel festgestellt, die die Weitervermietung verhindern und bist Du dafür verantwortlich?
Für eine konkrete Antwort fehlen hier die Details.