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Susanne
Die Heizung ist so einzustellen, dass tagsüber Temperaturen von mind. 22 Grad erreicht werden müssen, messbar in Zimmermitte.
Die sog. Nachtabsenkungen beginnen i.d.R. zwischen 23 und 24 h bis 6 h morgens, selbst in dieser Zeit müssen Temperaturen von 18-20 Grad erreicht werden.
Wird durch den Sparbetrieb Deines Vermieters die Mindesttemperatur in den Wohnräumen nicht erreicht ist dies also durchaus ein Mangel und damit ein Minderungsgrund.