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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

werde zum 1. 9 diesen Jahres aus meiner Wohnung ausziehen. Mein Vermieter behauptet aber ich bekomme die Nebenkostenabrechnung allerdings erst im Mai/ Juni 2007 und damit auch die Kaution erst dann ausgezahlt.
Soweit ich weiss habe ich eine Recht auf zeitnahe Abrechung.
Die Hausgemeinschaft allerdings hat sich angeblich dagegen entschieden
eine solche "Zwischenabrechnung" zu machen.

Es kann aber doch nicht sein, dass ich so lange auf meine Kaution warten muss und jederzeit damit rechnen muss eine nachzahlung zu tätigen.
Stichwörter: auszug + nebenkostenberechnung

2 Kommentare zu „Nebenkostenberechnung bei Auszug”

Susanne Experte!

Wie hier schon so oft geschrieben:

Der VM hat bis zu 6 Monate nach Mietende Zeit zur Abrechnung der Kaution. Danach darf er noch einen angemessenen Teil für evtl. Nachzahlung aus NK-Abrechhnung einbehalten.
Das heisst in Deinem Fall: Kautionsabrechnung bis spätestens Ende März, ein angemessener Teil ist m.E. die Höhe der letzten Nachzahlung, auf keinen Fall kann er die Gesamtkaution bis Erstellung der Abrechnung einbehalten.

dada

Hallo Susanne,

tja aber angeblich ist der Abrechnungszeitraum der Hausverwaltund bis Mai und auf der letzten Hausversammlung hat sich die Hausgemeinschaft gegen eine zwischenabrechnung entschieden.
Ich wohne seit dem 01.06.2004 in der Wohnung und habe bis heute noch keine Nebenkostenabrechnung bekommen. Ausserdem wohnt seit dem 01.08.2005 mein Freund noch mit in der Wohnung und wir zahlen seit beginn an die selben Nebenkosten. Es erfolgte keine Erhöhung als er eingezogen ist.

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