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chaza hat diese Frage gestellt
ich möchte vorzeitig aus meinem mietvertrag raus weil in diesem haus diebstähle stattgefunden haben hunde *****n im treppenhaus und die verwaltung tut nichts dagegen , ausser das die mieter gemeinsam ein unterschriftensammlung machen,

ich weiss allerdings nicht wie weit mein recht geht, im vertag steht wann beginnt das ist 1. febr. 2008 aber nicht wann endet
im 3. absatz steht in rot folgendes

der mietvertrag läuft uaf unbestimmte zeit.Die mietparteien verzichten wechselseitig für die dauer von 24 monaten ab beginn des mietverhäl. auf ihr recht zur ordentlichen kündigung dieses vertrages. Eine kündigung ist erstmals nach ablauf dieses zeitraumes unter einbehaltung der gesetzl. kündigungsfrist und der gesetzlichen bestimmungen zulässig. von dem verzicht bleibt das recht zur ausserordentl. fristlosen kündigung aus wichtigem grund und ausserordentlichen kündigung mit gesetzlicher frist unberührt.

kann mir das jemand erklären was dieser absatz auf normalen deutsch heisst bevor ich einen fehler mache und mich in schwirigkeiten bringen denn ich möchte so schnell wie möglich hier ausziehen

danke im vorraus

2 Kommentare zu „vorzeitige mietkündigung”

Susanne Experte! 09.02.2009 19:24

Das heisst, dass Du vor dem 01.Februar 2010 nicht ordentlich kündigen kannst. Diese Klausel ist gültig.

User75142 Profi 14.02.2009 00:43

Wovon aber die ausserordentliche Kündigung nicht berührt bleibt. Und bei den Zuständen im Haus könnte es sein, dass Du bei entsprechender Vorlage von Beweisen, schriftlichen Aufforderungen zur Behebung der Probleme etc. damit durchkämest.

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