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Hallo,

wir haben eine Mieterhöhung. Im Internet steht, dass die Miete nicht erhöht werden darf, wenn sie in den letzten Jahren um 20% gestiegen ist. Überschaue und berechne ich was wir in den letzten Jahren mehr bezahlen, kommt das hin. Oder muss ich die 20 % von der Grundmiete (also ohne Betriebskosten) berechnen?

4 Kommentare zu „Mieterhöhung rechtens?”

forsetis Experte! 03.11.2020 16:19

Mieterhöhungen werden immer von der Netto-Grund-Kaltmiete berechnet.

Danke für die Antwort. Zählt ein Modernisierungszuschlag auch als Mieterhöhung? Was kann ich machen, wenn es nicht rechtens ist? Einwilligungserklärung nicht zurück schicken?

forsetis Experte! 10.11.2020 15:40

Egal wie man das "Kind" nennt, Mieterhöhung bleibt Mieterhöhung. Und ein Mieterhöhungsverlangen muss begründet sein, z.B. nach dem Mietspiegel. Einfach zu sagen, ich will mehr Miete, geht natürlich nicht. Unterschreibt man nicht, muss der Vermieter übers Gericht die Zustimmung einklagen.
Wie solch ein Mieterhöhungsverlangen abläuft, ist hier nachzulesen: https://deutschesmietrecht.de/mieterhoehung/475-kuendigung-mieter-mieterhoehung-zustimmung-abgelehnt.html

Die erste Mieterhöhung, die als Modernisierungszuschlag genannt wurde, kann wohl unabhängig dieser 20% Grenze getätigt werden. Die zweite Mieterhöhung liegt jetzt bei 20%. Also wohl rechtens aber eine Schweinerei ist es natürlich. Von fair kann da nicht die Rede sein. Innerhalb von sechs Jahren hat sich damit die Miete fast verdoppelt. Das hätte man vor der Modernisierungsmaßnahme auch mal klären können.
Aber danke für Deine Antworten.

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