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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

der Vermieter verfügt als einziger Nutzer über eine beheizte Garage. Teilweise verfügen die Mietparteien sogar überhaupt keine Garage. Bei Verteilung der Heizkosten finden die Kosten der Vermietergarage Eingang in die Abrechnung. Dies wird auch durch den Verteilerschlüssel dokumentiert. Das ist nach meiner Einschätzung nicht zulässig. Gibt es dazu Meinungen? Nach meiner Einschätzung ist das rechtswidrig und eine ganz üble Abzocke!

Dank+Gruss

A. Hirsch
Stichwörter: heizkosten + vermietergarage

1 Kommentar zu „Heizkosten für Vermietergarage”

capo Experte!

Eine ganz üble Abzocke ist es nicht, aber man kann es ja versuchen <!-- s :lol: --><!-- s :lol: -->

Der Vermieter braucht ganz dringend einen Stromzähler in der Garage, würde ich sagen. <!-- s :shock: --><!-- s :shock: -->

Garagen laufen normalerweise extra und haben mit der Miete gar nix zu tun!!

Gruß,

Capo

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