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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich bin vor 8 Monaten in eine 2,5 Zimmer Wohnung gezogen. Bei Einzug waren keine Tapeten an den Wänden. Da einiges vom Vermieter nicht eingehalten wurde, habe ich wieder zum 31.Oktober gekündigt. Jetzt verlangt der Vermieter von mir,das ich die Tapeten wieder abreißen muß und den Laminatboden ebenfalls entfernen muß. Im Mietvertrag steht, daß ich die Wohnung ohne "Wandtapezierung" übernommen habe und sie bei Auszug so auch wieder herauszugeben habe.Hat der Vermieter damit Recht???


MfG Rudi
Stichwörter: abreißen + auszug + tapeten

4 Kommentare zu „Tapeten abreißen bei Auszug”

Susanne Experte!

Was der Vermieter jetzt "verlangt" ist irrelevant- wichtig ist, was im Mietvertrag vereinbart wurde und ob das gültig ist.

Hast Du das Laminat verlegt ist es Dein Eigentum und der Vermieter hat Anspruch auf Rückbau, d.h. Du musst es entfernen.
Also zum Laminat fehlen hier einige Infos!!!

Hat Dein Mietvertrag eine Klausel, dass Du bei Auszug immer die Tapete entfernen musst, ist die ungültig!


Die in einem formularmäßigen Mietvertrag enthaltene Klausel, nach der der Mieter verpflichtet ist, bei seinem Auszug alle von ihm angebrachten oder vom Vormieter übernommenen Tapeten zu beseitigen, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.
BGH, Urteil vom 5. April 2006 - VIII ZR 109/05 - LG Nürnberg-Fürth
AG Schwabach [/i:1c515]

Rudi oo7

Hi Susanne,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Der Laminatboden ist von mir Verlegt worden,nehme ich raus.
Zu den Tapeten :D er Mietvertrag ist von der Genossenschaft maschinell aufgesetzt worden.
Er beinhaltet unter Anderem auch diese Renovierungsregelung von3,5 und 7 Jahren,die ja hinfällig wurde!
Des weiteren heißt es unter §16 Zusätzliche Vereinbarungen, Absatz 4) Die Wohnung wurde dem Mitglied
ohne Wandtapezierung übergeben.
Sie ist der Genossenschaft deshalb nach Auszug ohne Tapeten wieder herauszugeben.
Der Zustand ggf. bei Vertragskündigung vorhandener Tapeten hat auf diese Vereinbarung keinen Einfluß.
Ich hoffe, Du kannst damit was anfangen.

Liebe Grüsse Rudi

Susanne Experte!

Der Zustand ggf. bei Vertragskündigung vorhandener Tapeten hat auf diese Vereinbarung keinen Einfluß.[/quote:98da0]

Reicht doch: nach dem von mir zitierten BGH- Urteil ist diese Klausel nichtig!

Rudi oo7

Hallo Susanne,
besser kann ein neuer Morgen nicht anfangen. Vielen Dank für die schnelle Hilfe!!
Einen schönen Tag noch, vielleicht bis bald,


Liebe Grüsse

Rudi <!-- s :D --><!-- s :D -->

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