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Xtina2101 hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe folgendes Problem, und zwar bin ich letztes Jahr im November in eine Mietwohnung gezogen. In dem Haus wo wir wohnen gibt es auch Eigentumswohnungen. Die Wohnung unter meiner ist so eine. Kurz vor unserem Einzug hat sich die Partei unter uns einen Kaminofen einbauen lassen und die passende Abzugklappe wurde noch schnell vor unserem Einzug am Schornstein in unserer Wohnung installiert. Jedes Mal wenn die den Kamin angemacht haben hat es nach gestunken nach verbrannten das kann man sich gar nicht vorstellen. Daraufhin haben wir uns beschwert und dann kam der Schornsteinfeger und hat denen bestätig, dass die Klappe sachgerecht angebracht wurde und eigentlich nichts riechen dürfe etc. Leider war dies nicht so. Weil wir uns nicht weiter rumstreiten wollten hat mein Freund rund um die Klappe Silikon gemacht und ein Wunder kein Geruch mehr…
Jetzt stand die Partei nun vor unserer Wohnung und verlangt, dass wir den Schornsteinfeger in unsere Wohnung lassen, damit der fegen und messen kann. Dann macht der bei uns Dreck und die unter uns sind fein raus.
Ist das rechtens, dass die Klappe überhaupt installiert wurde? Müssen wir den Schornsteinfeger reinlassen? Gibt es hierfür eventuell einen vergleichbaren Fall der bereits ausgeurteilt wurde?
Vielen Dank schon einmal im Voraus!!

1 Kommentar zu „Fremde Ofenklappe in Mietwohnung”

Bladder Experte! 27.07.2011 12:24

Ich habe noch kein passendes Urteil gefunden, aber kann mir auch nicht vorstellen, dass die Reinigungsklappe in einer fremden Wohnung mit Genehmigung des Vermieters der betroffenen Wohnung, installiert werden durfte.

Mietminderung ist angesagt, wenn es zu Wohnmängeln kommt.

Der Mieter hat hier das Hausrecht und er bestimmt, wer in die Wohnung darf und wer nicht.

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