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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Sachverhalt:
Ich habe ein Objekt erworben, in dem es öffentlich geförderte Wohnungen und freifinanzierte Wohnungen gibt.
Leider habe ich vom vorherigen Eigentümer keine Mietunterlagen etc. erhalten.

Nun verhält es sich so, dass eine Einzelperson eine 82 m² große Wohnung bewohnt. Kann ich nunmehr einen WBS verlangen um meine Unterlagen zu vervollständigen?

Wenn diese Einzelperson keinen WBS erhält, wegen zu hohem Einkommen, muss sie dann ausziehen? Auch wenn sie vielleicht bei Anmietung einen WBS hatte?
Stichwörter: förderung + miethauses + Öffentliche

0 Kommentare zu „Öffentliche Förderung eines Miethauses”

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