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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich hoffe, mir kann jemand in folgendem Fall weiterhelfen:
Der Vermieter unserer Wohnung ist insolvent und so wurde vor kurzem ein Anwalt vom Amtsgericht zum Zwangsverwalter bestellt. D.h., die Miete etc. geht nun direkt zum Zwangsverwalter (folgend ZV genannt). So weit so gut.

Vor ein paar Tagen hat der ZV eine Begehung mit dem Eigentümer durchgefühtrt, und festgestellt, dass der Kellerraum unordentlich und vollgestellt ist. Man muss erklärend hinzufügen, dass es sich hierbei um einen Gemeinschafts-Kellerraum handelt, der schon zugemüllt (z.B.Aktenordner von 1960) und nicht benutzbar war, bevor wir vor 10 Jahren in das Haus einzogen. Der Mieterfluktuation entsprechend hat sich in den Jahren immer mehr eingesammelt, oft Sachen die die Mieter beim Auszug einfach nicht mehr mitgenommen haben (defekte TV's, Farbeimer, alte Möbel etc.). Der Vermieter hat sich nie darum gekümmert und kannte den Zustand. Da wir noch eine seperate kleine Abstellkammer haben, nutzen wir diesen Raum nicht und da wir außer einem defekten Fahrrad nichts darin gelagert oder deponiert haben, hat es uns auch nie interessiert.
Nun fordert der ZV eine Räumung des Kellers innerh. von 14 Tagen, ansonsten wird alles zwangsweise entrümpelt und die Kosten hierfür werden auf alle Mieter umgelegt.
Frage: Darf der ZV das und ist er im Recht? Kann er uns diese 'Kollektivstrafe' aufbürden, ungeachtet davon, dass uns nichts von dem Schrott gehört? Ich finde das unerhört und ungerecht, zumal wir jetzt unter der Nachlässigkeit des Vermieters und der ehem. Hausbewohner und auch noch jetzigen Mit-Hausbewohner zu leiden haben.
Andererseits bin ich natürlich verunsichert, da der ZV ein Anwalt ist.

Noch eine Frage, der ZV will in den nächsten Tagen eine Wohnungsbesichtung bei allen Mietparteien durchführen. Darf er das auch unangekündigt? Könnte uns eigentlich kurzfristiger als sonst gekündigt werden?

Für jede Info bin ich dankbar!

Danke,
T.Heumann
Stichwörter: insolventer + lesen + bitte + eigentümer + hilfe

1 Kommentar zu „Hilfe! Insolventer Eigentümer!! Bitte lesen!!!”

Susanne Experte!

Ja, die Kosten der "Zwangsentrümpelung" können auf alle Mieter umgelegt werden, das ist so eine Art Erziehungsmassnahme. Dabei trifft es halt auch ziemlich oft den Falschen.

Bei einer Zwangsversteigerung hat der neue Eigentümer ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Zuschlag.
Handelt es sich um eine Eigentumswohnung, ist die Gefahr der Kündigung natürlich grösser als bei einem MFH.

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