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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
der Vermieter der bis zum 01.08.06 von uns gemieteten Wohnung
hat ca.300 Euro der von uns hinterlegten Kaution einbehalten (ohne
mit uns Rücksprache zu halten)
um nach seiner Meinung einige Misstände auszubessern.
Von Ihm bemängelte Missstände :
- Bohrlöcher im Bad (Anzahl von mir eingebrachter Löcher =3)
- allgemeine Sauberkeit (besenrein übergeben)

Punkte wurden schriftlich in einem Übergabe
Protokoll festgehalten.

Ist diese Vorgehnsweise seinerseits rechtmässig oder sollten
wir dagegen angehen.

vielen Dank vorab für Ihre Bemühungen

Mit freundlichen Grüssen
T.
Stichwörter: kautions + kürzung + auszug

0 Kommentare zu „Kautions Kürzung nach Auszug”

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