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jadixx hat diese Frage gestellt
Ich bin fristgerecht zum 31.12.2008 aus der Wohnung ausgezogen und bei der Wohnungsübergabe hat der Vermieter Kratzschäden meiner Katze an den Einbauschränken festgestellt, die von mir behoben werden sollten.. Diese Schäden habe ich meiner Versicherung gemeldet und diese hat den Schaden vollständig übernommen! Die Versicherung hat den Geldbetrag der Erstattung auf mein Konto überwiesen.. Nun habe ich eigenmächtig den Betrag einbehalten und meinem Vermieter mittgeteil dies Bitte mit der noch immer ausstehenden Kaution zu verrechnen! Demnach würde ich noch ca 100 Euro von Ihm bekommen! Anschliessend bekam ich einen Brief meines Vermieters das dies von meiner Seite aus unrechtmässig verrechnet worden wäre und ich den Betrag nun auf sein Konto überweisen soll.

Wer ist hier im Recht?? Ich oder der Vermieter?? Was kann ich machen??

Würde mich über eine sinngemässe Antwort freuen!

0 Kommentare zu „Mietkaution verrechnen mit Versicherungsschaden”

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