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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

im Juni dieses Jahres sind 2 von unseren Kindern ausgezogen.

Ich gehe mal davon aus das sich das in den Nebenkosten bemerkbar macht. 2x weniger Müllgebühren, 2x weniger Wasser usw.
Zur Zeit bezahlen wir 150,00 Euro monatlich an Abschlagsbetrag. Hatten in der Abrechnung 2004 ein Guthaben.


Ist es richtig, das wir diese volle Summe solange zahlen müssen, bis die nächste Nebenkostenabrechnung kommt ? Wir bekommen diese nur alle 2 Jahre.
Für 2006 würden wir erst am 31.12.2007 erhalten.
Muß ich tatsächlich solange diese volle Summe zahlen ? Laut Auskunft unseres Vermieters !

Gruß
Stichwörter: zahlen + kinder + nebenkosten + wann + weniger

19 Kommentare zu „2 Kinder ausgezogen ? Wann weniger Nebenkosten zahlen ?”

Susanne Experte!

Genauso, wie es möglich ist, dass der Mieter bei einer erheblichen Nachzahlung seine monatlichen Vorauszahlungen nach oben anpassen kann er bei einem Guthaben auch weniger zahlen. Grundlage dafür ist immer die letzte Abrechnung.
Daher hatte aufgrund der Abrechnung für 2004 schon weniger gezahlt werden können, jetzt muss erst die Abrechnung für 2005 abgewartet werden. Eine Reduzierung der Kosten durch den Wegzug ist daher tatsächlich erst mit der Abrechnung für 2006 abzusehen!

Julianne aktiver Benutzer

Vielen Dank Susanne für deine Antwort.

Dann werde ich mal die Abrechnung 2006 abwarten !



Gruß Julianne

Susanne Experte!

Sollte es in der Abrechnung 05 schon zu einem Guthaben kommen, würde ich dem VM schriftlich mitteilen, dass Du aufgrund der Abrechnung die Vorauszahlungen anpasst.
Der VM hat ja keinen Anspruch auf ein zinsloses Darlehen!

Julianne aktiver Benutzer

Hallo Susanne,

das zinslose Dahrlehn gebe ich Ihnen sowieso schon. Da in 2004 ja ein Guthaben war. Und ich in den letzten 6 Jahren schon ca. 5000,00 Euro zuviel bezahlt habe laut Auskunft eines Rechtsanwaltes vom Mieterbund.

Da die Eigentümer eine kleine Ferienwohnung mit im Haus haben, aber alle Kosten auf uns abwälzen. Samt Strom und Heizölverbrauch auf unsere Kosten . Also keine eigenen Zähler !

Laut Auskunft des RAE habe ich keinen Anspruch auf Erstattung ,da
ich die Abrechnungen akzeptiert habe. Ob das richtig ist weiß ich nicht, die Beratung war sowieso sehr entäuschend !! 3 Monate auf einen Termin gewartet und innerhalb von 5 Minuten abgefertigt worden. Ist aber eine
andere Geschichte. Vielleicht wäre mal eine Umfrage zu diesem Thema interesant.

Bin am überlegen ob ich mir nicht sowieso einen Rechtsanwalt suche. Zu dem vom Mieterbund gehe ich nicht wieder !

Nun warte ich Sehnsüchtig auf die Abrechnung 2005 !
Gruß Elke

Berni911 Experte!

Liebe Susann,

Ihnen ist entfallen, dass hier nur alle zwei Jahre abgerechnet wird, dazu können sie doch sicherlich noch etwas sagen!
Alle verbrauchsabhängigen Kosten ändern sich, soweit sie verbrauchsabhängig erfasst werden.Hat die Mieterin eine BKA nach Personenzahl ? Wurde dem VM diese Änderung bekanntgegeben?
Wieso sollten sich die Kosten für Müll ändern? Die Mieterin zahlt doch angeblich eh alles selbst ? Wurde z.B. eine kleinere Mülltonne vom VM bestellt ?

Fragen über Fragen.
Zu dem Anwalt würde ich übrigens auch nicht mehr gehen, der scheint eine Pfeife zu sein. Ich wusste bisher nicht, dass die Auszahlung eines Guthabens aus einer fehlerhaften Abrechnung, diesen Missstand heilt. Also da würde ich mir doch noch mal schnell konkreten Rat holen.

Grüsse <!-- s 8) --><!-- s 8) -->

Susanne Experte!

Liebe Susann,

Ihnen ist entfallen, dass hier nur alle zwei Jahre abgerechnet wird, dazu können sie doch sicherlich noch etwas sagen!
Wo steht das denn?[/color:22f65]

Alle verbrauchsabhängigen Kosten ändern sich, soweit sie verbrauchsabhängig erfasst werden.Hat die Mieterin eine BKA nach Personenzahl ? Wurde dem VM diese Änderung bekanntgegeben?
Wieso sollten sich die Kosten für Müll ändern? Die Mieterin zahlt doch angeblich eh alles selbst ? Wurde z.B. eine kleinere Mülltonne vom VM bestellt ?
[color=red:22f65]Grundsätzlich richten sich die Antworten immer nach den zur Verfügung gestellten Informationen. [/color:22f65]
Fragen über Fragen.
[/quote:22f65]

Bitte lieber nochmal den gesamten Beitrag durchlesen!

Julianne aktiver Benutzer

Hallo,

also : die Nebenkostenabrechnungen gibt es nur alle 2 Jahre !
Für 2005 gekomme ich am 31.12.2006
Und für 2006 bekomme ich am 31.12.2007

Also müßte ich , das ganze Jahr 2007 ,noch die volle Summe zahlen, laut Auskunft meines Vermieters.
Abfallgrundgebühr wird nach Personenzahl berechnet. ( Kopie der Abrechnung der Gemeinde )
Restabfall nach Größe der Tonne.
Den Auszug der Kinder wurde dem Vermieter bekannt gegeben.

Ich bezahle nicht angeblich[/b:dd01e] alle Kosten, sondern tatsächlich.
Laut Aussage des RAE, muß der Eigentümer, ist es egal ob er die Wohnung 1 Tag oder 365 Tage nutzt. Alles feste Kosten müßen nach Quadratmetern , und laufende Kosten nach Verbrauch abgerechnet werden.
Das war bei uns aber nicht der Fall !
Es gibt nur einen Stromzähler ! Und Heizöl kaufen wir !

Nach § 9 der Heizkostrenverordnung muß der Eigentümer mir 15 % von der Heizkostenrechnung wieder geben.
Wie es mit der Stromverbrauch ist, weiß ich noch nicht ! Da habe ich noch nichts gefunden im Internet.
Aussage des Vermiertes : " Ich zahle doch nicht für meine eigene Wohnung "

Laut Aussage des " netten Anwaltes " habe ich jedes Jahr einen Mallorca Urlaub verschenkt ! Gab mir die Hand, und draußen war ich wieder !

Darum ist mir das so wichtig, wie lange ich die volle Summe der Nebenkosten zahlen muß, da ich nicht einen Cent zu viel bezahlen will.

Gruß

Susanne Experte!

Hallo,

also : die Nebenkostenabrechnungen gibt es nur alle 2 Jahre !
Für 2005 gekomme ich am 31.12.2006
Und für 2006 bekomme ich am 31.12.2007

Dies ist offensichtlich eine korrekte, jährliche Abrechnung, das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Wo sind das bitte 2 Jahre?[/color:20513]
Also müßte ich , das ganze Jahr 2007 ,noch die volle Summe zahlen, laut Auskunft meines Vermieters.
Abfallgrundgebühr wird nach Personenzahl berechnet. ( Kopie der Abrechnung der Gemeinde )
Restabfall nach Größe der Tonne.
Den Auszug der Kinder wurde dem Vermieter bekannt gegeben.

[color=red:20513]Demnach muss der VM kleinere Tonnen bestellen, da er ja nach BGB wirtschaftlich handeln muss. Darauf sollte nochmals schriftlich hingewiesen werden, vielleicht mal online nach den Gebühren der Abfallwirtschaftsbetriebe schauen. Erst dann wird natürlich die Abrechnung aus 2006 auch niedriger, wie Bernd ganz richtig darauf hingewiesen hat.[/color:20513]

Ich bezahle nicht [b:20513]angeblich[/b:20513] alle Kosten, sondern tatsächlich.
Laut Aussage des RAE, muß der Eigentümer, ist es egal ob er die Wohnung 1 Tag oder 365 Tage nutzt. Alles feste Kosten müßen nach Quadratmetern , und laufende Kosten nach Verbrauch abgerechnet werden.
Das war bei uns aber nicht der Fall !
Es gibt nur einen Stromzähler ! Und Heizöl kaufen wir !

[color=red:20513]Lt. BGB werden alle Kosten, die nicht nach Verbrauch abgerechnet werden können, über die Fläche abgerechnet, sofern nichts anderes im MV vereinbart ist. Wird weniger Wasser verbraucht, wird natürlich auch weniger gezahlt. Grundsätzlich haftet und zahlt der VM für leerstehenden Wohnraum. [/color:20513]

Nach § 9 der Heizkostrenverordnung muß der Eigentümer mir 15 % von der Heizkostenrechnung wieder geben.
Wie es mit der Stromverbrauch ist, weiß ich noch nicht ! Da habe ich noch nichts gefunden im Internet.
Aussage des Vermiertes : " Ich zahle doch nicht für meine eigene Wohnung "
[color=red:20513]Doch genau das muss er. [/color:20513]

Laut Aussage des " netten Anwaltes " habe ich jedes Jahr einen Mallorca Urlaub verschenkt ! Gab mir die Hand, und draußen war ich wieder !

Darum ist mir das so wichtig, wie lange ich die volle Summe der Nebenkosten zahlen muß, da ich nicht einen Cent zu viel bezahlen will.

Gruß[/quote:20513]

Erst einmal gilt die Vereinbarung des Mietvertrags, alle anderen Anhebungen oder Minderungen ergeben sich durch [b:20513]korrekte[/b:20513]
Abrechnungen.

Da die Frist bald abläuft: Schriftlich Einspruch gegen die Abrechnung [b:20513]2004[/b:20513] einlegen (Einschreiben mit Rückschein) mit der Begründung, dass es sich um ein Zweifamilienhaus handelt und Dir nicht die Kosten der leer stehenden Wohnung zu Last gelegt werden können. (Inwiefern diese zwischenzeitlich belegt ist, kann Dir egal sein) Schreiben vom Ra wird folgen. Dann suchst Du Dir schleunigst über Deine Anwaltskammer einen Fachanwalt für Mietrecht!!!

Julianne aktiver Benutzer

Danke für deine Antwort !

Ich genau das habe ich auch jetzt vor !
Kannst du mir vielleicht noch sagen, ob der Mieterbund die RAE- Kosten übernehmen.
Oder machen die nur Rechtsberatung ?

Gruß Julianne

Susanne Experte!

Die machen nur Beratung und vertreten Dich nicht vor Gericht, sollte es soweit kommen! Dann mußt Du Dir nämlich wieder einen Fachanwalt suchen, der Dich vor Gericht vertritt, der muss sich erneut einlesen in die bisherige Korrespondenz etc.

Berni911 Experte!

&gt;Liebe Susanne,

da habe ich mich von der Formulierung täuschen lassen. Wenn es nur alle zwei Jahre eine Abrechnung gibt........ Naja, is schon komisch formuliert, heiß für mich nach zwei Jahren; also wäre die Abrechnung hinfällig.

Zu den Heizkosten sei gesagt, um 15% kürzen nach §9 HKVO is nicht ganz richtig, da nur der auf einen selbst entfallene Teil gekürzt werden kann. Aber man teil natürlich die Gesamtkosten durch die Gesamtwohnfläche(inkl. Ferienwohnung).
Dann würde mich nun auch mal interessieren was in dem Mietvertrag nun drine steht. Welche Abrechnungsmaßstäbe. Wenn nach Fläche abgerechnet wird, is dat ja Humbug, wenn sich die Personenzahl ändert. Leerstand wird übrigens in einer solchen Abrechnung mit einer Person angesetzt! Ob eine Ferienwohnung nun leer steht <!-- s :D --><!-- s :D --> <!-- s :D --><!-- s :D --> <!-- s :D --><!-- s :D --> , naja, kann man dann immer noch klären.

Also erstmal schön schriftlich widersprechen, macht sich immer gut. Gleichzeitig nochmals auf die Mülltonnen hinweisen und die geänderte Personenzahl. Dann das ganze noch mit Betrugs und Diebstahlsvorwürfen würzen <!-- s :lol: --><!-- s :lol: --> <!-- s :lol: --><!-- s :lol: --> <!-- s :lol: --><!-- s :lol: --> und ab damit zum Vermieter. <!-- s :lol: --><!-- s :lol: --> <!-- s :lol: --><!-- s :lol: --> <!-- s :lol: --><!-- s :lol: -->


Nee. sollten erstmal in den MV gucken, sonst gibts nur dicke Luft.

Grüsse <!-- s 8) --><!-- s 8) -->

Julianne aktiver Benutzer

Hallo,
dann wollen wir mal in meinem Mietvertrag nach schauen.
Da steht :
Die in § 3 Ziff.2 des Mietvertrages vom ...... ausgewiesene monatliche -betriebskostenvorauszhalung setzt sich zur Zeit auf folgende Position zusammen:
1. Wasserversorung und Entwässerung
2. Zentralheizung / zentrale Brennstoffversorgung /-Versorgung mit Fernwärme = trägt Mieter direkt
3. Für laufende öffentliche Abgaben ( Grundsteuer, Straßenreinigung, Mühlabfuhr
4. Für Schornstein, Kamin Reinigung
5. Für sonstoge Betriebskosten

Also nichts besonderes.
Die Ferienwohnung ist nach unserem Einzug fertiggestellt worden. Ich nehme an auch bei der Gemeinde nicht gemeldet. Denn sonst würden ja mehr Personen bei der Abrechnung für Müll stehen.
Ohne eigene Zähler für Wasser und Strom. Und ohne eigenen Heizkostenzähler.


Hallo Berni911[/b:a454a]kannst du mir denn sagen wir ich das jetzt rechne. Denn ich wollte das jetzt gerne auf Papier bringen. Samt den alten Abrechnungen.
Grundsteuer, Gebäudeversicherung nach Quadrametern
Was ist mit Abwasser und Frischwasser ?
Schornstein?
Diese Gelder habe ich ja schon an den Vermieter gezahlt. Das will ich auch wieder haben.
Wie rechne ich meine Stromrechnung um?
Heizkosten weiß ich ja schon. 15 % vom Jahresverbrauch.
Diese beiden Positionen muß ich dem Vermieter ja wieder in Rechnung stellen.
Wenn der RAE vom Mieterbund nicht so d... gewesen wäre, wüßte ich ja wie es gerechnet wird. Und bräuchte Euch nicht nerven.
Er hat mir nur gesagt das ich ca. 740,00 Euro + 15 % der Heizkosten verschenkt habe. Aber ich weiß nicht wie der auf den Betrag gekommen ist.

Gruß Julianne

Rano Experte!

Uih, hier regt sich ja doch noch mal was im Forum! <!-- s :-) --><!-- s :-) -->

Julianne, was für die Beurteilung noch von Bedeutung ist:
Welche Umlagemassstäbe wurden für die einzelnen Betriebskostenarten im MV vereinbart?

Gruß
Ralph

Julianne aktiver Benutzer

Hallo Rano,

wie meinst du das ?

Umlagenmasstäbe ?

Gruß

Rano Experte!

Hallo,
dann wollen wir mal in meinem Mietvertrag nach schauen.
Da steht :
Die in § 3 Ziff.2 des Mietvertrages vom ...... ausgewiesene monatliche -betriebskostenvorauszhalung setzt sich zur Zeit auf folgende Position zusammen:
1. Wasserversorung und Entwässerung
2. Zentralheizung / zentrale Brennstoffversorgung /-Versorgung mit Fernwärme = trägt Mieter direkt
3. Für laufende öffentliche Abgaben ( Grundsteuer, Straßenreinigung, Mühlabfuhr
4. Für Schornstein, Kamin Reinigung
5. Für sonstoge Betriebskosten
[/quote:eee6e]

Das waren Deine Angaben.
In einem Mietvertrag steht aber auch meistens drin, nach welchem Massstab die jeweiligen Kosten umgelegt werden. Also z.B. 'nach Personen', 'nach Verbrauch', 'nach m²',...

Susanne Experte!

Ich sehe eher das Problem darin, dass die Ferienwohnung erst nach Abschluss des MV mit Julianne fertiggestellt wurde.
Daher konnte man bei Abschluss des MV davon ausgehen, dass Juliane als damals einzige Mietpartei wohl auch alle Kosten übernehmen muss.
Mit Fertigstellung der Wohnung hätte der MV geändert werden müssen diesbezüglich.
Grundsätzlich hilft aber das BGB: Ist kein Umlegemassstab vereinbart, wird nach Fläche umgerechnet.
dh: Die Fläche Julianne's Wohnung und der FW ergeben die Gesamtfläche zu den Gesamtkosten, die Kosten werden dann anteilmässig aufgeteilt, die Kosten der FW sind vom VM zu tragen!
Als erstes würde ich mal beim Bauamt nachfragen, ob diese FW genehmigt wurde....
Die Arbeit der Aufteilung macht übrigens auch der Fachanwalt, da solltest Du Dich nicht mit auseinandersetzen.
BTW eigentlich müsste der VM das machen, denn das wäre die korrekte Abrechnung-vielleicht geht der FA auch soweit, dass der VM dazu verurteilt wird.

Berni911 Experte!

Moin,

kann mich Susann nur anschliessen. Wichtigster Punkt ist der Zeitpunkt der Vertigstellung der Wohnung. Wenn das schon etwas her ist, sollte dies ein guter Anwalt alles regeln können. Ob die Wohnung nun angemeldet ist oder nicht, macht aus meiner Sicht keinen Hugo, vor allem würde ich da auf keinen Fall beim Bauamt nachfragen!!!! Das wird sich alles im Gespräch zwischen Ihrem Anwalt und dem Vermieter klären.Wenn sie nicht gemeldet ist, um so besser, hat der VM noch mehr Angst vor einer Klage. Auf jedem Fall scheint es sich hier um Unterschlagung/Diebstahl zu handeln.(die richtige Bezeichnung kenn ich nicht) Man kann jemanden ja nicht eine Wohnung vermieten und dann ein Teil der von Ihm bezahlten Güter plötzlich unendgeltlich mit nutzen (Strom,Wasser,Wärme). Ist für mich Diebstahl!

Ich denk mal, wir können bei der Sachlage den Threat beenden, melden Sie sich doch mal wieder, wenn das Verfahren abgeschlossen ist.

Viel Erfolg brauch man Ihnen wohl nicht wünschen, scheint einSelbstgänger zu sein.

Grüsse <!-- s :P --><!-- s :P -->

Julianne aktiver Benutzer

Ein kurzer Bericht zum derzeitigen Stand.

Habe Wiederspruch eingelegt zur Nebenkostenabrechnungen 2004 und auch von denen in denen Jahren davor. Und mit Anzeige gedroht.

Heute war ein Besprechungstermin. Weil man sich laut Aussage des VM doch ohne Anwalt einigen könnte. ( Sind extra 600 km dafür angereist )
Es war ein Witz !
1. Also die alten Abrechnungen hätten wir alle akzeptiert. Da könnte man ja nichts mehr machen !
2. Sie hätten einen eigenen Stromzähler in der Wohnung. Und der würde
600kmh Verbrauch anzeigen. Enspricht 91,23 Euro in 8 Jahren !!
3. Wenn ich Heizkosten wieder haben möchte, muß ich auf meine Kosten , extra Zähler einbauen lassen. So Meßstäbe an den Heizkörpern!
Wohlgemerkt auf meine Kosten.
Sein Vorschlag : Uns eine Vergüttung von 5-8 Euro zu bezahlen, pro Tag den sie in der Wohnung verbringen. Damit wären wir gut bedient !

( Wohnung ist übrigens nicht gemeldet )



Ich hab´s im Guten versucht ! Aber es geht anscheinend nicht !

Win Freund fragte schon an, ob er auch bei uns einziehen könnte, er wäre auch nicht immer zu Hause. Weil billiger gehts ja nicht .

Gruß Julianne
P.S. Sollte Ihr Rechtschreibfehler finden, verzeiht es mir. Aber ich bin auf 180 !!

Berni911 Experte!

Hallo Juliane,

das ist ja schon lustig, deine Vermieter sind bereit 600 km zu fahren aber nicht bereit ihre Schulden zu zahlen.
Die Abrechnungsmaßstäbe sind ja bekannt, zu klären wäre, ob mit der Zahlung einer Restschuld aus einer Nebenkostenabrechnung, diese als "akzeptiert" gilt. Dazu muss man einen Rechtsanwalt für Mietrecht fragen.
Das der Einbau der Röhrchen auf deine Kosten geht, ist natürlich Quatsch. Das ist Aufgabe des Vermieters. Bei Nichteinbau kann er verklagt werden, da er nicht im Haus wohnt. Das heißt, er muß Strafe zahlen. Das ist wenn er selbst im Haus wohnt, nicht der Fall. Eine Ferienwohnung kann man auch vermieten, so dass diese nicht als einzig von ihm genutzt gilt. Naja, da kommt jetzt noch dazu, dass er die garnicht angemeldet hat....... da hast ja eh nichts von, da du dafür kein Geld bekommst. Das sind alles nur Strafen, die dem VM drohen, aus seinem Fehlverhalten.

Du hast natürlich das Kürzungsrecht nach der HKVO von 15 %, da nicht verbrauchsabhängig abgerechnet wurde. Ein bischen absurd bei der Sache ist, dass du eigendlich die Heizungsanlage betreibst. <!-- s :D --><!-- s :D --> <!-- s :D --><!-- s :D --> <!-- s :D --><!-- s :D --> Naja, das liegt aber in der Historie begründet.
Ich würde mir da nicht all zu viel Sorgen machen, du hast eine gute Position.

Zum Stromzähler würded mich noch interessieren, wo der Eingebaut wurde? Nicht das du das mitbezahlst und letztlich ein Anspruch gegen deinen Vermieter hast. Wenn beide Zähler bei den Stadtwerken gemeldet sind oder so eingebaut sind, dann is ja nichts verkehrt. Andererseits ist es da nicht vorsätzlich, einen Zähler einzubauen und dann nicht zu bezahlen ? Wozu diente der Stromzähler, wenn nichts abgerechnet wurde. Warum wurde er eingebaut ?



Grüsse <!-- s 8) --><!-- s 8) -->

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