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becky1981 hat diese Frage gestellt
Hallo, ich brauche dringend eure Hife.Mein Mann und ich bezogen vor 5 Jahren eine Wohnung.Wir holten damals die Schlüssel und gingen alleine in die Wohnung, es wurde also kein Übergabeprotokoll gefertigt.Lediglich die Zählerstände haben wir uterschrieben.Beim Einzug stellten wir dann diverse Mängel, z.B.Macken im Waschbecken und der Badewanne, sowie eiigen Türen und dem PVC-Boden fest.Ich meldete dies der Vermieterin und sie sagte mir, dass das ok geht ( verstanden uns super ), sie wüßte je jetzt Bescheid. Es wurde auch nachträglich kein Protokoll gemacht.Jetzt ziehen wir aus und die Vermieter wollen von unserem Telefonat natürlich nichts mehr wissen und meinen, dass wir die Schäden verursacht haben müssen, da sie diese ja auch beim Auszug des Vormieters nicht in dessen Abnahmeprotokoll dokumentiert haben. Zwischen dessen Auszug und unserem Einzug lagen aber auch drei Monate.Wer ist jetzt beweispflichtig? Müssen wir für die Schäden aufkommen?Wie verhaltenwir uns am besten bei der Abnahme - müssen wir das Abnahmeprotokoll unterschreiben??? Bitte bitte antwortet mir schnell, danke!!!!!!!
Eure Becky
Stichwörter: bergabeprotokoll

0 Kommentare zu „fehlendes Übergabeprotokoll - müssen wir jetzt zahlen?”

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