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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich brauche sehr dringend Hilfe. Am 1.8. soll ich in meine neue Wohnung einziehen, jedoch soll das Bad das jetzt schon 8 Jahre alt ist nicht renoviert werden. Es gibt allerdings keine Mietminderung oder der gleichen.Das Bad hat schwarz-weiße kleine Mosaik Fließen, die Badewanne hat die üblichen Gebrauchsspuren nach 8 Jahren die Toilette sieht auch nicht mehr so toll aus und ich soll das alles so hin nehmen???? was kann ich tun bitte um dringende Hilfe
Stichwörter: neueinzug + mietrecht

1 Kommentar zu „Mietrecht bei Neueinzug!!!!!!”

Christian Rudolph

Vereinbaren Sie im Mietvertrag, dass Sie bei eventuell späterem Auszug ebenfalls nicht das Bad renovieren müssen.

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