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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
als wir damals unsere Wohnung bezogen, wurde im Mietvertrag vereinbart das wir die Wohnung renoviert herhalten, also gestrichen. Tatsächlich war nur ein Raum renoviert, der Rest der Wohnung blieb ungestrichen.

Als wir nun auszogen, haben wir den Raum gestrichen, den wir auch so übernommen haben, den Rest der Wohnung nicht.

Nun verlangt der Vermieter das wir die Wohnung streichen!

MUss ich dies wirklich tun, immerhin haben wir sie auch nicht renoviert bekommen, so wie es im Vertrag zugesichert war.

Gruß, Schiffmann
Stichwörter: streichen

1 Kommentar zu „Muss ich streichen?”

Susanne Experte!

Je nachdem, wie alt der Vertrag ist, sind die Klauseln bezüglich der Schönheitsreparaturen ungültig.

Welche Klauseln gibt es im MV zu den Schönheitsreparatuen?
Im Mietvertrag die Klauseln nachlesen und mit den Urteilen des BGH vergleichen. Gibt es eine Fristenklausel mit den Wörtern "unbedingt" oder "mindestens" ?

Sind die Klauseln zu den Schönheitsreparaturen ungültig, kann der VM nichts verlangen, unabhängig davon, wie die Wohnung übernommen wurde.
Zur Sicherheit den MV durch einen Ra prüfen lassen.

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