Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo

Bin Mieter und bei mir wurde der Keller aufgebrochen bzw. der Riegel der in der Wand eingelassen ist ,wurde durchgeschnitten.
Um das zu reparieren muss was neues drauf geschweißt werden.
Wer muss das zahlen Vermieter oder Mieter?
Geklaut wurde nichts.


Gruß Dirk
Stichwörter: kellereinbruch

1 Kommentar zu „Kellereinbruch”

neuer Experte!

Hallo,

bei einen Einbruch ist das so ein Sache, normalerweise haftet der, der den Schaden verursacht hat, bei einem Einbruch ist das aber was schwierig...

Für die Beseitigung von Wohnungsmängeln ist grundsätzlich der Vermieter zuständig. Dies gilt auch dann, wenn der Schaden durch einen unbekannten Dritten verursacht wurde. Darüber informiert Jörg Hofmann von der Quelle Bausparkasse unter Hinweis auf ein Urteil des Amtsgerichts Siegburg.

Scheinbar harmlose Streiche können wirtschaftlichen Schaden anrichten. Das Schloss einer Mieterin war dermaßen mit Klebstoff verklebt, dass sich die Wohnungstür mit dem Schlüssel nicht mehr öffnen ließ. Da sich der darüber informierte Vermieter weigerte, tätig zu werden, schaltete die Mieterin einen Schlüsselnotdienst ein. Die Kosten von rund 100 Euro verlangte sie vom Vermieter.
Die Forderung wurde vom Amtgericht Siegburg bejaht (Az. 9 C 146/02).

Auch ein verklebtes Türschloss gilt hierbei als Wohnungsmangel, so das Gericht. Der Vermieter ist somit zur Instandhaltung oder Reparatur verpflichtet. Weigert er sich, kann der Mieter die Handwerker selbst beauftragen und verlangen, die Kosten vom Vermieter ersetzt zu bekommen.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.