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manske-berlin hat diese Frage gestellt
Die HK-Abrechnung für 2009 wurde fristgerecht in 2010 erstellt. Wegen fehlerhafter Ablesungen durch die beauftragte Fa., die auch die Abrechnung erstellte, wurde E 07/2011 eine korrigierte Abrechnung erstellt. Diese wurde mir von unserer Hausverwaltung (wir sind eine Eigentümergemeinschaft) E 11/2011 zugeschickt. Diese enthält eine Nachforderung für meinen Mieter für das Jahr 2009.

1 Kommentar zu „Heizkosten-Abrechnung 2009 - Nachforderung in 11/2011”

Forseti Experte! 28.11.2011 15:15

Da auszuschließen ist, dass die Verspätung der Nachberechnung nicht durch den Vermieter zu vertreten ist, dürfte der Nachberechnung nichts im Wege stehen.

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