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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Also ich hab folgendes problem ....
ich habe die Wohnung auf den 1.9. gekündigt. und meine vermieterin hat die marklerin beauftragt von der ich auch schon die wohnung vermittelt gekriegt habe. so und nun will sie seit letztem monat anfangen die wohnung wieder zu vermittlen.
ich konnte sie dann grad noch bis auf letzte woche vertrösten damit ich die wohnung noch richtig aufräumen konnte.
so nun war sie am dienstag da mit einem nachmieter und war entsetzt wie es noch aussah ... obwohl ich eigendlich dachte ich hätte gut aufgeräumt und hat schnurstracks die vermieterin angerufen. ich will nun wissen was alles gemacht werden muss damit man eine wohnung "vermitteln" kann die renovierungs arbeiten kommen ja erst wenn ich wirklich ausziehe ausserdem hat die vermieterin gesagt das sie die kaution einbehalten will falls es bis morgen nicht blitzblank ist ...
ok ich geb zu man könnte in der küche noch die fliesen wischen und den balkon und die fenster wischen.. aber das kann doch nicht sein oder ??
bitte schreibt mir doch mal was ihr dazu wisst oder denkt .. wenn möglich schnell sie kommt schon morgen
ich hab leider erst heute daran gedacht mal nachzufragen ...
nuja danke im vorraus
Stichwörter: rechte + vermieterin + wieviel + marklerinnen

0 Kommentare zu „Wieviel Rechte haben Markler(innen)/ Vermieter(in) ?”

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