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thomas80 hat diese Frage gestellt
Hallo, ich habe eine Frage zur Kostenübernahme von Reparaturen in unserer gemieteten Wohnung.
In unserer Wohnung ist ein Wärmemengenzähler installiert, um den Energieverbrauch unserer Wohnung im Mehrfamilienhaus zu errechnen. Dieser war nun defekt und hat getropft (undicht). Nach Telefonat mit unserem Vermieter, hatte dieser eingewilligt, wir könnten uns um die Reparatur kümmern und die entsprechende Fa. beauftragen diesen zu reparieren. Nun ist das Gerät getauscht worden (da völlig defekt) und unser Vermieter will die Kosten nicht übernehmen, da er angeblich nichts von dem Auftrag gewußt hat. (Gesamtkosten ca. 800 €). Leider habe ich keinen Nachweis, dass er eingewilligt hat, da wir nichts schriftliches haben (nur telefonisch bescheid gegeben). Kann unser Vermieter einfach so die Kosten auf uns abwälzen? Und wenn ja, gehört der neue Wärmezähler dann uns als Mieter? Über Tipps zu unserem "Problem" würde ich mich freuen! Vielen Dank! Thomas

0 Kommentare zu „Kosten für Wohnungsinstandhaltung / Reparaturen”

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