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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
In dem Fall ging es um eine laut Zeitungsanzeige «exklusiv ausgestattete Neubauwohnung», die «mit Küche» vermietet werden sollte. Die Forderung des Mieters, diese mit einem Kühlschrank und einem Geschirrspüler auszustatten, lehnte der Vermieter ab. Das Gericht gab dem Mieter jedoch zumindest teilweise recht: Nach «Allgemeiner Verkehrsauffassung» gehöre zu einer Küche ein Kühlschrank. Dagegen ist eine Geschirrspülmaschine nach Auffassung der Richter auch in einer als «exklusiv» angepriesenen Wohnung nicht Standard. Eine entsprechende Anzeige könne bei Mietern zwar gewisse Erwartungen wecken. Im konkreten Fall seien diese aber nicht verbindlich geworden, da sie nicht in den Mietvertrag aufgenommen wurden. Az.: 15 S 4308/02
Stichwörter: wohnung + kücheneinrichtung

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