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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
wir haben zum 31.03.06 ein Einfamilienhaus gekündigt und machen auch heute die Abnahme. Jetzt mache ich mir ein wenig Sorgen, daß der Garten unseren Vermietern nicht paßt.
Das ist ein sehr kleiner Garten, in dem wir (mit Erlaubnis) eine Sandkasten stehen hatten, die sehr viel Platz des Gartens eingenommen hat.
Seit Mitte November bis Mitte dieser Woche lag in diesem Garten ca. ein Meter Schnee. Seit Dienstag ist der langsam weggetaut. Da ist jetzt in ziemlich kurzer Zeit sehr viel Schnee in den Erdboden versunken. Außerdem regnet es seit gestern unaufhörlich. Der Garten gleicht im Moment eher einer Schlammlandschaft als einer blühenden Wiese. An der Stelle wo der Sandkasten war (den konnten wir aufgrund des Schnees erst gestern wegbauen) wächst jetzt natürlich kein Gras mehr. Meine Frage: Könnten unsere Vermieter dafür Schadensersatz verlangen. Wir können ja nichts für die Schneemassen in diesem Jahr?
vielen Dank
Stego
Stichwörter: garten

10 Kommentare zu „Garten”

Susanne Experte!

Sollte das wirklich so sein, würde ich dennen einen Sack Grassamen vor die Tür setzen.

Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass dies Probleme bereiten sollte.

Stego

<!-- s :D --><!-- s :D -->
Du kennst unsere (ex) vermieter nicht. (sei froh)
Sie haben die ganze Zeit von "IHrem" garten geredet.
Naja wir werden sehen, aber das mit dem Sack Grassamen ist eine sehr gute Idee!
Wie ist das eigentlich, wir sind im Juni 2005 in dieses Haus gezogen. Da war es komplett neu renoviert. Müssen wir da jetzt streichen?
ciao
Pia

fin Experte!

Kommt darauf an was im Mietvertrag bezüglich des Auszugs und Streichen steht. Sie haben aber nun wirklich nicht lange in dem Haus gewohnt und wenn es noch in Ordnung sein sollte mit den Wänden (was nach der kurzen Mietzeit anzunehmen wäre), so müssen Sie hier wahrscheinlich nichts tun.
Bei Beschmierungen durch Kleinkinder oder sonstige Verschmutzungen würde der Einzelfall entscheiden.
Eine blühende Wiese kann ein Garten im Übrigen im März noch nicht sein. Wenn Sie hier Ihre Hilfe noch einmal anbieten, um den Sand evtl. etwas zu verteilen sobald es trocken ist, kann hier eigentlich nichts passieren.
Sand tut dem Boden nicht weh.

Stego

Die Abnahme ist ganz gut gelaufen <!-- s :D --><!-- s :D --> , auch wegen dem Garten hat keiner was gesagt.
Es tun sich nur Probleme auf von denen keiner was geahnt hat. Wir haben ja bis 31.03.06 gemietet. Natürlich haben wir noch die Mülltonne genutzt, die ist ca. halb voll, die Papiertonne auch. Müll wird am dienstag geleert, Papier die woche drauf. Unser Vermieter und dessen Anwalt, der auch anwesend war, meinen, wir müßten nun noch Müllgebühren für April bezahlen, da die Leerungen erst im April sind. Aber wir können doch bis zum letzten Tag die Mülltonnen benutzen oder etwa nicht? Wo hätten wir den Müll den hinbringen sollen? <!-- s:? --><!-- s:? -->
gruß
Stego

Susanne Experte!

Was für ein Schwachsinn!

Miete und Nebenkostenvorauszahlung bis Vertragsende - da interessiert es keinen, was wann geleert wird!
Aber Achtung: ist Kaution hinterlegt, wird es ein schlauer Vermieter vorher davon abziehen (besonders einer, der mit seinem Anwalt zur Abnahme kommt *kopfschüttel*)
Im Endeffekt muss dann der Mieter auf Kautionsauszahlung klagen...

Stego

Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Ja , ich denke er wird es von der Kaution abziehen. Aber nach der Aktion mit dem Anwalt hätte ich fast sogar schon Lust dagegen zu klagen. Bin richtig geladen. <!-- s :evil: --><!-- s :evil: -->
Man hatte den Eindruck, die Beiden würden verzweifelt was suchen, womit sie gegen uns angehen können. Nachdem aber alles in Ordnung war, kam halt das mit dem Mülleimern... <!-- s :( --><!-- s :( -->
Manche Leute sind halt so...
Also vielen Dank für die Hilfe.
Stego

fin Experte!

Bei vielen Kommunen ist es so, dass diese Müllgebühren so lange erheben, bis eine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt vorliegt.
Würden Sie sich verspätet abmelden, z.B. erst im April, so würden die Müllgebühren bei Ihrer alten Adresse noch berechnet, bei Ihrer neuen Adresse aber noch nicht. Für Sie also keine Doppelberechnung.
Der Vermieter hat hiermit im Grunde überhaupt nichts zu tun, denn er ist nur Inkassounternehmen was die Müllgebühren betrifft.
Wie schon erwähnt, spielt es keine Rolle wann die Mülltonnen geleert werden, sondern ab wann Sie sich umgemeldet haben.

Stego

Umgemeldet sind wir schon seit drei Wochen, weil der Umzug da schon über die Bühne lief.
Die Mülltonne ist jetzt nur noch gefüllt, weil wir letzte Woche die alte Küche rausgemacht haben.
Auf der Tonne klebt eine Müllmarke, die abgemacht und der Gemeinde geschickt werden muß. Die kann natürlich erst nach der Leerung enfernt werden weil ohne Müllmarke wird die Tonne ja nicht geleert.
Jetzt meint unser Vermieter eben, nachdem er ja nicht im Ort wohnt kann er nicht am Dienstag herfahren und die Marke abmachen. Außerdem gibt es im April nur insgesamt zwei Leerungen und wir beanspruchen ja eine also müssen wir zahlen. Sein Anwalt meinte übrigens, daß wir da keine Chance hätten, er wäre völlig im Recht!

Susanne Experte!


Sein Anwalt meinte übrigens, daß wir da keine Chance hätten, er wäre völlig im Recht![/quote:a3884]
Das muss er auch!
Wäre es Euer Anwalt, hätte er das gleiche gegenüber dem VM gesagt, oder nicht?

Rano Experte!

Warum großartig rumstreiten?

Müllsack (hier gibt es welche, da ist der Abtransport / die Entsorgung im Preis enthalten) kaufen, Tonnen -mit Zeugen- leeren und es den VM wissen lassen. Müllgebühr April daraufhin verweigern.

Gruß
Ralph

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