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elebaby hat diese Frage gestellt
Mein Freund lebt mit mir seid zwei Jahre zusammen in der Einliegerwohnung meiner Mutter. Nur ich habe den Mietvertrag unterschrieben. Bis am Wochenende gab es nie Probleme, dass mein Freund in der Wohnung wohnt. Am Sonntag kam es dann zu einem heftigen Streit in der Einliegerwohnung zwischen meiner Mutter und ihm. Er sollte sich entschuldigen, tat dies jedoch nicht. Heute kam ein Brief von ihr...

... aufgrund Ihrer mündlichen Nachrede, Ihrem Wutausbruch und Beleidigungen mir gegenüber bei dem es fast zu einer tätlichen Handgreifung gekommen wäre, am Sonntagabend, den zyz, in meiner Einliegerwohnung fordere ich Sie auf umgehend meine Wohnung zu verlassen. Zu diesem Entschluss bin ich gekommen, weil sie meiner Aufforderung am Sonntagabend nicht nachgekommen sind, sich bei mir zu entschuldigen. Diese hätte ich nicht stellen müssen, weil ich eine friedlichen Lösung wollte, die Sie nicht akzeptieren. Sollten Sie meiner Aufforderung nicht nachkommen werden ich Ihnen das Betreten meines Grundstückes verbieten.

Mit freundlichen Grüßen

2 Kommentare zu „Darf der Vermieter meinen Freund rausschmeißen?”

elebaby 17.03.2009 12:18

da ich den beitrag wohl nicht mehr bearbeiten kann: Unsere Frage wäre jetzt, darf meine Mutter dies einfach machen? Ein Lebenspartner muss der Vermieter ja sogar dulden soweit ich weiß...

Woody Profi 20.03.2009 21:58

hmmm, schon richtig, aber vorsicht: Sie müssen sich alles anrechnen lassen, was mit Ihrem Freund passiert. Beispiel: wird er gegenüber dem Vermieter handgreiflich, wäre dies ein Grund für eine fristlose Kündigung Ihnen gegenüber...so wie es aber hier beschrieben wurde, dürften die Voraussetzungen (noch) nicht erfüllt sein. Für eine Kündigung reicht ein einmaliger Vorfall in der Regel nicht aus

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