hat diese Frage gestellt
hh
Die Frage ist ja nicht so sehr, ob Du einen Nachmieter vorschlagen kannst oder darfst. Das darfst Du natürlich immer machen.
Die Frage ist doch eher, ob der Vermieter oder Dein Mitmieter den vorgeschlagenen Nachmieter akzeptieren müssen. Und da wird es zu einem Problem.
Der Mietvertrag kann nur mit Einverständnis aller Vertragparteien geändert werden. Du kannst den Vertrag auch gar nicht alleine kündigen.
Bei echten Wohngemeinschaften gibt es jedoch Urteile, nach denen der Vermieter verpflichtet ist, einen einzelnen Mieter aus dem Vertrag zu entlassen, wenn eine neue zumutbare Person aufgenommen wird. Dem Vermieter steht hier jedoch eine Überlegungsfrist von bis zu 3 Monaten zu.
Einen Wechsel innerhalb von sehr kurzer Zeit kannst Du daher nicht erzwingen.