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KBergner hat diese Frage gestellt
Hallo wir wohnen seit 3 Jahren mit meiner Mitbwohnerin(3er WG) zusammen. Diese hat in dem letzten 7 Monaten derartige psychische Störungen entwickelt, das wir es unerträglich finden mit ihr zusammen zu wohnen(3er WG).
Sie und ich sind Hauptmieter. In letzter Zeit zahlt sie Nachzahlungen nicht, wir haben eine Verwarnung wegen Ruhestörungen aus ihrem Zimmer bekommen(oft sehr laute Musik) und sie lässt durch ihre Unachsamkeit die Wohnung verkommen(krümmt keinen Finger und verhält sich wie ein Schwein)

Nun hat sie vor 2 Monaten gesagt das sie auszieht, macht aber keinerlei Anstalten sich etwas neues zu suchen. Hier herrscht sehr schlechte Stimmung und wir haben schon Angst aus dem Zimmer zu gehen um ihren Attacken auszuweichen.

Die Verwaltung hat meinem Vater als Bürge für mich ein Forderung für die restliche Nachzahlung geschickt(nicht ihrer Mutter???) obwohl sie diese versäumt hat.

Desweiteren wollen sie erneuter Ruhestörung gegen uns beide rechtlich vorgehen. Ich kann das nicht verstehen. Die Verwaltung gibt mir immer nur zu verstehen, dass ich selbst so dumm war vor drei Jahren diese WG zu gründen und ich Pech habe wenn wir beide im Mietvertrag stehen.

Was kann ich tun? Das reißt ziemlich an meinen Nerven und ich vertrage den Stress nicht. Ich kann und will nicht ausziehen, da ich mit dem anderen Mitbewohner wohnen bleiben will und ich zur Zeit keine andere Wohnung anmieten kann( Genossenschaftsanteile/Kaution würde ich erst nächsten Sommer wieder bekommen, was als Student nicht machbar ist)

Hat man mit rechlicher Hilfe eine Chance sie raus zu schmeißen, oder standhaft gegenüber der Verwaltung zu sein? Das ist so ungerecht!!

2 Kommentare zu „WG Mitbewohner raus bekommen?”

Berthelstal Experte! 26.07.2011 21:19

Ich habe gerade in einem anderen Beitrag hier die Verantwortung eines Bürgen erläutert.
Alles bleibt am Ende an Ihrem Vater hängen, auch die Schulden Ihrer mißliebigen Mitbewohnerin.

Ansonsten sehe ich auch keine Lösung. Sie können nur mit viel Geduld versuchen die Dame bei der Suche nach einer neuen Wohnung zu unterstützen, wenn auch verdammt schwer fallen sollte.

Bladder Experte! 27.07.2011 10:15

Zitat:
Desweiteren wollen sie erneuter Ruhestörung gegen uns beide rechtlich vorgehen. Ich kann das nicht verstehen. Die Verwaltung gibt mir immer nur zu verstehen, dass ich selbst so dumm war vor drei Jahren diese WG zu gründen und ich Pech habe wenn wir beide im Mietvertrag stehen.

Die Hausverwaltung/Vermieter wird wohl an einer Abmahnung nicht vorbei kommen.
Dann könnte der Vermieter, wenn der Mangel nicht behoben wird (ca.14 Tage Frist), eine fristlose Kündigung aussprechen, ersatzweise auch eine ordentliche Kündigung. Gründe gibt es wohl genug. Möglicherweise meint die Verwaltung auch das mit "rechtlichen Schritten vorgehen".
Danach bestünde die Möglichkeit mit Ihnen einen neuen Vertrag abzuschließen.

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