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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich brauche bitte mal Eure Hilfe, Bei mir stellt sich folgender Sachverhalt.

Am 30.12.2002 habe ich von meinem Vermieter die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2001 bekommen. Diese wies ein Guthaben zu meinen Gunsten aus, welches ich aufgrund Nichtauszahlung des Vermieters mit der Miete 7 Monate später verrechnet habe (und dessen Zustimmung). Die damalige Abrechnung war von Vermieter als vorläufig bezeichnet worden.

Jetzt, am 28.12.2005 bekomme ich von ihm die entgültige Nebenkostenabrechnung für 2001. Diese weist jetzt jedoch ein erheblich geringeres Guthaben zu meinen Gunsten aus.

Darf er nun das damals zuviel verrechnete Guthaben zurückfordern und so spät noch eine korrigierte Abrechnung einreichen?

Für Antworten im Voraus vielen Dank.

1 Kommentar zu „nachträgliche Änderung Nebenkostenabrechnung aus 2001...”

Susanne Experte!

Es gibt keine sog. vorläufigen Abrechnungen! Der Fantasie von Vermietern scheint wohl keine Grenzen gesetzt. Eine zugestellte Abrechnung ist gültig, weiterhin ist auch bei Vermietern bekannt, dass eine korrigierte Abrechnung nicht höher ausfallen kann.
Ausserdem ist eine Forderung aus 2001 inzwischen verjährt.

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