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sniperbernd hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

eine Kollegin von mir hat ein Problem.

Seit 1 Jahr hat sie ein geerbtes Wohnhaus an eine Familie vermietet.

Laut Mietvertrag muss die Miete per Dauerauftrag am 3 Werktag auf das Konto eingegangen sein.

Die Miete wurde

a ) niemals per Dauerauftrag sondern vom Konto der Mutter der Ehefrau überwiesen.

b) Grds. verspätet d.h. immer 5 - 10 Tage im neuen Monat.


Weiterhin muss lt. Mietvertrag regelmäßig die Gartenpflege durchgeführt werden. Dies ist in dem einen Jahr höchsten 1 - 2 x gemacht worden.

Ich habe ihn ihrem Auftrag folgende Fragen:

1. Welche Möglichkeiten bestehen den Mietvertrag zu kündigen?

2. Sind die Kündigungsfristen bei einem vermieteten Wohnhaus anders als bei einer Wohnung??

3. Was ist bei der Kündigung sonst noch zu beachten?

Vielen Dank vorab

1 Kommentar zu „Wohnhausvermietung - Kündigung des Mietverhältnisses nach 1 Jahr.”

Susanne Experte!

1. Kaum welche für Vermieter: Eigenbedarf, wenn 2 Monatsmieten ausstehen. Im vorliegenden Fall ist eine Abmahnung der regelmässig verspäteten Zahlungen möglich, wenn dann weiterhin verspätet gezahlt wird könnte man kündigen, steht aber auf sehr wackeligen Füßen- d.h. widerspricht der Mieter der Kündigung hat der VM ganz schlechte Karten

2. Nein
3. damit sie wasserdicht ist, sollte sie von einem Rechtsanwalt durchgeführt werden. Hat Deine Bekannt zuzeit keine Kinder oder Eltern, die in das Haus einziehen wollen oder will sie das Haus nicht selbst bewohnen(Eigenbedarf)hat sie im Grunde genommen für eine vermieterseitige Kündigung nichts in der Hand.

Um das zu forcieren könnte sie nach 12 Monaten Mietdauer die Miete um 20% erhöhen- ggf. kommt es dann zur Kündigung durch den Mieter oder zu Mietausfall, der dann eine Kündigung begründen würde.

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