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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo vielleicht kann ja einer von euch uns helfen.

Wir hatten im März unserem jetztigem Vermieter mitgeteilt, das in seiner Wohnung Schimmelpilz vorhanden ist. Mit einer Frist von 14 Tagen sollte uns dieser mitteilen was zu tun ist leider kam keine Reaktion von seiten der Vermieter.
Mit 2 Schreiben hattenw ir dann mitgeteilt wenn sich unser Vermieter nicht innerhalb von 1 Woche mit uns ins Verbindung setzt würden wir die Miete einbehalten.Wieder keine Reaktion.

Daraufhin haben wir einen Schimmelexperten beauftragt unsere Wohnung zu inspizieren und zu prüfen. Der Experte stellte fest das fast die gesamte Wohnfläche auch mit verdecktem Schimmelpilz befallen ist.
Was natürlich bei uns auch zu gesundheitlichen Problemen wie Allergie Müdigkeit sowie Gelenkschmerzen bemerkbar machte.

In der Zwischenzeit hatten natürlich die Vermieter einen Rechtsanwalt beauftragt die offenen Mietkosten beizutreiben. Auf Mitteilung unsererseits das wir den Vermieter darüber in Kenntnis gesetzt hatten das wir die Miete einbehalten wenn keine Reaktion seitens der Vermieterin kommt wurde lapidar mit den Worten abgetan dem Vermieter liege nichts vor. Inzwischen wurde Klage seitens des Vermieters eingereicht. Wir haben die Wohnung fristlos gekündigt der Vermieter natürlich auch aufgrund der Mietminderung.
Wie müssen wir uns jetzt verhalten, was müssen wir beachten, können wir Schadenersatz vom Vermieter verlangen (da wir uns eine neue Wohnung gesucht haben). Ausserdem stimmt die Unterschrift auf der Bevollmächtigung des Anwaltes nicht mit der Unterschrift auf unserem Mietvertarg überein. (Was ist hierbei zu beachten)
In der Klageschrift ist nichts erwähnt seitens unserer Mietminderung etc.

Wäre toll wenn uns einer einen Rat geben könnte.
Vielen Dank im voraus

Jenny und Fred

P.S. Falls einer die Telefonnummer des Schimmelexperten braucht einfach anmailen
Stichwörter: schimmel + wohnung

2 Kommentare zu „Schimmel in wohnung”

Asmodine aktiver Benutzer

Alles läuft augenscheinlich darauf hinaus, dass der Vermieter behauptet, er hätte keine Mängelanzeige erhalten. Darauf stützt sich auch sein Anwalt.

Ihr seid nun in der Beweispflicht, dass ihm die Forderungen/Mängelliste zu gegangen ist. Möglich wären Zeugen, als ihr den Brief in den Briefkasten des Vermieters geworfen habt oder Einschreiben (besser noch mit Rückschein). Sehr zweifelhaft ist allerdings, dass beide Briefe, die ihr ihm geschrieben habt verloren gegangen sein soll.

Fraglich und offen bleibt die Unterschrift. Es könnte sein, das jemand im Auftrag des Vermieters gehandelt hat.

Richtig und auch rechtlich beraten kann euch jedoch nur der Mieterschutzbund oder aber ein Anwalt <!-- s :( --><!-- s :( -->

Wichtig: Widersprecht der Klage mit eurer Begründung (Kopien eurer Schreiben an den Vermieter beilegen, ebenso das Gutachten des Schimmelexperten) innerhalb der genannten Frist beim zuständigen Gericht[/u:d82cf]. Eventuell bittet ihr um Zeitaufschub, damit euch genügend Zeit bleibt um euch rechtlich abzusichern.[/b:d82cf]

Macht ihr das nicht, erfolgt innerhalb der nächsten 14 Tage bei euch ein Vollstreckungsbescheid. Beantragt der Vermieter zugleich die Parteizustellung des Vollstreckungsbescheids (Gerichtsvollzieher), dann kann er zeitgleich mit der Zustellung die Forderung durch den Gerichtsvollzieher bei euch beitreiben lassen.

Lieben Gruss und viel Glück
Asmodine

Gast Experte!

Alles läuft augenscheinlich darauf hinaus, dass der Vermieter behauptet, er hätte keine Mängelanzeige erhalten. Darauf stützt sich auch sein Anwalt.

Ihr seid nun in der Beweispflicht, dass ihm die Forderungen/Mängelliste zu gegangen ist. Möglich wären Zeugen, als ihr den Brief in den Briefkasten des Vermieters geworfen habt oder Einschreiben (besser noch mit Rückschein). Sehr zweifelhaft ist allerdings, dass beide Briefe, die ihr ihm geschrieben habt verloren gegangen sein soll.

Fraglich und offen bleibt die Unterschrift. Es könnte sein, das jemand im Auftrag des Vermieters gehandelt hat.

Richtig und auch rechtlich beraten kann euch jedoch nur der Mieterschutzbund oder aber ein Anwalt <!-- s :( --><!-- s :( -->

Wichtig: Widersprecht der Klage mit eurer Begründung (Kopien eurer Schreiben an den Vermieter beilegen, ebenso das Gutachten des Schimmelexperten) innerhalb der genannten Frist beim zuständigen Gericht[/u:8a875]. Eventuell bittet ihr um Zeitaufschub, damit euch genügend Zeit bleibt um euch rechtlich abzusichern.[/b:8a875]

Macht ihr das nicht, erfolgt innerhalb der nächsten 14 Tage bei euch ein Vollstreckungsbescheid. Beantragt der Vermieter zugleich die Parteizustellung des Vollstreckungsbescheids (Gerichtsvollzieher), dann kann er zeitgleich mit der Zustellung die Forderung durch den Gerichtsvollzieher bei euch beitreiben lassen.

Lieben Gruss und viel Glück
Asmodine[/quote:8a875]

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