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elch23 hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich erlebe es auf meiner momentanen Wohnungssuche sehr häufig, dass ein Makler 3 Monatsmieten Provision verlangt, obwohl ein Näheverhältnis zwischen ihm und Vermieter besteht, auf das er nicht hinweist, die Wohnung auf 3 Jahre befristet ist oder er die Bruttomiete statt Nettomiete als Berechnungsgrundlage nimmt. Das ist alles nach österreichischem Recht nicht erlaubt. Kann ich in diesen Fällen ganz normal den Mietvertrag unterschreiben und später einfach nur den zulässigen Höchstbetrag zahlen?
Wenn ich den Makler schon vorher auf die unzulässig hohe Provision hinweisen würde, würde er sich ja einfach einen anderen Dummen suchen, der diese bedenkenlos zahlt.

3 Kommentare zu „Österreich: Provision überzogen, erst mieten und dann Minderung verlangen?”

Ghostraider Experte!

Österreichisches Recht ist hier nicht anwendbar und deutsches Recht nicht in Österreich.
Also kann man da auch keine Antwort geben was angewendet oder durchgeführt werden kann.

Gruß
ghost

elch23

Hmm, ich bin auf ein österreichisches Mietrechtsforum verlinkt wurden und von dort nach hier weitergeleitet worden. Falls ich hier falsch bin, tut es mir leid. Aber vielleicht weiß ja zufällig trotzdem jemand darüber bescheid.

Ghostraider Experte!

Also Vertrag ist Vertrag, ob hier oder in Österreich.
Ich würde nicht einfach den Betrag kürzen, sondern würde einen Anwalt in Österreich aufsuchen und dieser wird Ihnen sagen was man da machen kann.

Alles was man aus eigenen Stücken ohne ausreichenden Rechtswissen durchführt kann ein Schuss in den Ofen werden und gewaltig nach hinten losgehen.

Wie gesagt ist es österreichisches Mietrecht und da wird hier kaum einer drin auskennen.

Gruß
ghost

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