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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Der Vermieter muss nur das ersetzen was kaputt ist. Also den Durchlauferhitzer. Das müssen Sie ihm mitteilen. Kosten für Sie entstehen keine, wenn er defekt ist.
Anspruch auf eine Badmodernisierung haben Sie nicht, denn Sie haben die Wohnung in diesem Zustand angemietet. Es ist immer schwierig ein Bad zu modernisieren während Mieter in der Wohnung wohnen. Das macht man am besten wenn die Wohnung leer steht. Bedenken Sie bitte, dass eine Weile keine Toilette, kein Wasser, keine Dusche etc. vorhanden sein wird, also das Bad eben unbenutzbar, wenn modernisiert werden sollte.
Stichwörter: renovierung + bad

2 Kommentare zu „Bad Renovierung”

Kerstin

Das Problem in diesem Fall ist nur, das auftreten von Risse in den Fliesen, die ggf. größeren Schaden anrichten (wenn die Dusche z.B. nicht mehr dicht ist).
Uns geht es in diesem Sinne auch weniger um Schönheitsreparaturen als mehr um die Tatsache, das wir ja sowieso die Risse melden müssen.
Die Toilette/Badewanne und Waschbecken als solche sind uns egal/können bleiben.
Nur sollten die Zimmer neben dem Bad ja auch trocken bleiben, gell.
Wir gehen nur davon aus, das die Risse durch fehlende Fugen, als auch durch Erschütterung von Außen (Bahn) entstanden sind. Wie ist hier der Fall?!?

fin Experte!

Wenn die Risse erst nach Ihrem Einzug aufgetreten sind, müssen Sie dies dem Vermieter auch anzeigen. Damit haben Sie dann Ihre Pflicht getan. Wovon das passiert ist, vom Alter oder Erschütterungen, kann kein Außenstehender beurteilen.

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