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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
zunächst einmal ein grosses Lob an die hilfreichen Tipps und Antworten, die man hier im Forum bekommt !!!

Ich habe nun meine Nebenkostenabrechnung (NK) von meinem Vermieter (VM) für 2004 erhalten. Folgendes vorweg: auf dem Grundstück stehen 2 Häuser und in dem einen davon hatte ich meine Wohnung.

Hierzu habe ich folgende Fragen:
1.) Gebäude-Haft- und Brandschutzversicherung[/u:3b5ba]
Der VM unterscheidet nicht nach den beiden Häusern, sondern hat die Summe der Wohnfläche der beiden Häuser genommen und meine Wohnfläche anteilig von der Gesamtwohnfläche berechnet.
Muss er dies nicht separat für die jeweiligen Häuser ausweisen? Kann er einfach beide Häuser umlegen?

2.) Schornsteinfegergebühren[/u:3b5ba]
Jedes Haus hat seine separate Heizung. Auch hier hat er die Schornsteinfegerkosten für beide Heizungen anteilig auf meiner NK angesetzt. Ist das rechtens?

3.) Müllgebühren[/u:3b5ba]
Laut Mietvertrag werden die Kosten nach Personen umgelegt. Jetzt ist aber in dem Haus, in welchem ich meine Wohnung hatte, eine Bäckerei im Erdgeschoss (werden nur noch beliefert - backen nicht mehr selbst). Es gibt jedoch keine Gewerbemülltonne für den dort entstehenden Abfall.
Darf er die Müllgebühren für die Bäckerei auf die Mieter einfach umlegen?
(er hätte doch sicherlich Mülltonnen für das Gewerbe anschaffen müssen, oder?)

4.) Allgemeinstrom[/u:3b5ba]
Gibt es einen "Pauschalbetrag", den der VM für z.B. Hof- und Treppenhausbeleuchtung ansetzen darf? Meines wissens nach gibt es nämlich keinen separaten Stromzähler und die Höhe beläuft sich auf fast 300€ für 2004 !!!

Vielen Dank schon mal im voraus für die Antworten !!!

Schöne Grüße,
Olli007
Stichwörter: zulässig + mieter + nk + umlegen + vermieters

0 Kommentare zu „Zulässig? NK von 2 Häusern des Vermieters auf Mieter umlegen”

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