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Creasyx hat diese Frage gestellt
Hallo Zusammen,

folgender Sachverhalt: Wir wohnen seit 2006 in einer Mietwohnung. Diese wurde bis vor einiger Zeit durch eine Immobilienfirma verwaltet. Der Eigentümer entschloss sich jedoch der Immobilienverwaltung zu kündigen und die Verwaltung der Wohnung selbst zu übernehmen, da es vorher teilweise schon Probleme gab. Soweit so gut.
Nun ist es so, dass beide Parteien, also der Eigentümer der Wohnung und wir als Mieter, versucht haben an unsere damals gezahlte Kaution an die Hausverwaltung, zu gelangen. Die Hausverwaltung hat von uns Mietern schriftlich eine Zustimmung bekommen, dass sie die Kaution an unseren neuen Vermieter ( den Eigentümer) weiterleiten kann. Jedoch reagiert diese Hausverwaltung auf keinerlei Briefe oder Emails, streitet aber auch den Erhalt der Kaution nicht ab!!
Nun ist meine Frage, sind wir als Mieter verpflichtet unsere Kaution im Notfall selbst über einen Anwalt einzuholen, oder ist der Vermieter( Eigentümer) in der Pflicht dieses zu tun. Da wir vorhaben im nächsten Jahr auszuziehen, bereitet uns diese Angelegenheit große Sorgen!!

Ich hoffe, es kann es uns jemand mit einem Rat weiterhelfen, da der Eigentümer davon ausgeht, dass WIR uns mit einem Anwalt in Verbindung setzen um die Kaution einzuholen.

Vielen herzlichen Dank im Vorraus!

1 Kommentar zu „Weitergabe der Kaution”

Berthelstal Experte! 17.10.2009 17:40

Die Kaution steht Ihrem Vermieter zu und er soll sich auch um die Rückgabe bemühen. Ob und bei wem er damals die Kaution verwalten ließ, ist allein dessen Problem. Sie fordern bei Ihren Auszug die Kaution von ihm. Sie werden doch Ihrem Vermieter nicht noch einen Anwalt bezahlen. Oder wenn schon, dann sollten Sie aber die Kaution wenigstens behalten. Aber ein Minusgeschäft wäre es in jedem Fall.

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