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Yesche hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
ich bin aktuell noch in einer WG zur Untermiete eines Zimmers drin. Die Hauptmietetin wohnt ebenfalls in der Wohnung. Nachdem ich herausgefunden habe, dass sie für 2,5 Zimmer genauso viel Miete zahlt, wie ich mit einem einzigen Zimmer, kam es zum Streit und daraufhin hat sie mir zu Ende April gekündigt. Nun habe ich schon ab Ende März eine neue Wohnung. Genau das wollte sie auch, dass ich so schnell wie möglich ausziehe. Nun ist ihr neuer Mieter erst ab Mai bereit einzuziehen und sie möchte von mir die Miete für den April.
Muss ich ihr diese letzte Miete wirklich zahlen??

Hoffentlich kann mir jemand weiterhelfen!

Liebe Grüße
Yesim

3 Kommentare zu „Hilfe bei Untermiete”

forsetis Experte! 17.03.2018 08:21

Wann zu welchem Termin wurde gekündigt, ist das Zimmer von der Vermieterin möbliert oder nicht?

Yesche 17.03.2018 08:42

Sie hat mir mitte Januar die Kündigung gegeben mit dem Datum ende April. Dazwischen wollte sie mich ständig früher loswerden. Mein Zimmer war nicht möbliert.

forsetis Experte! 17.03.2018 15:47

Da eine Kündigung durch den Vermieter (Hauptmieterin) nur möglich ist, wenn ein besondrer Grund vorliegt, der hier aber nicht gegeben ist, könnte die Hauptmieterin nur mit § 573a kündigen. Die kündigungsfrist ist aber um 3 Monate verlängert: http://www.jurarat.de/das-sonderkuendigungsrecht-des-vermieters-nach-ss-573-bgb
Da deine Vermieterin davon aber keine Ahnung hat, solltest du mit ihr einen Aufhebungsvertrag zum 31.03. abschließen. Da nichts schriftlich vorher gelaufen ist, ist das die einzige Möglichkeit.

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