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  Hallo habe ein paar kleine Probleme und hoffe hier die passende Antworten zu finden.
Laut Mietvertrag ist vereinbart wurden das ein geschuldeter Restbetrag bei vorhandensein 
eines Lastschriftverfahren mit eingezogen wird. Diesen LV besteht seit Mietvertag beginn.
Jetzt zu den Problemen:
Punkt 1: am 03.07.03 habe ich meine Betriebskostenabrechnung 2002
             erhalten.Diese ist mit einer Nachzahlung verbunden. Jetzt am 
             07.09.04 hat Sie durch Akteneinsicht bemerkt das Sie den  
             Betrag noch nicht eingezogen hat!!!
Punkt 2: Selbiges ist auch mit der BK 2001 passiert. Ebenfalls 
             Nachzahlung. Erhalten am 29.10.02 fällig am 22.11.02 und bis 
             heute noch nicht abgebucht. 
             Dies ist ihr noch nicht aufgefallen!!!
Punkt 3: Dadurch das ich ab Januar 2003 ein Raum mehr habe ist die  
             Miete höher geworden. Allerdings hat meine Mieterin erst ab 
             Feb.03 die höhere Miete abgebucht. Für Jan 03 hat Sie noch den 
             alten Betrag abgebucht obwohl schon der höhere Betrag
             fällig war. Den Differenzbetrag hat Sie bis heute nicht abgebucht.
             Dies ist ihr noch nicht aufgefallen!!!
Daher Bitte ich euch mir Antworten zukommen zu lassen wen möglichkeit mit Angabe 
wo es nochmals nachlesen kann ( Gesetze etc.)
Hat meine Vermieterin noch anspruch auf die Beträge welche Sie vergessen hat abzubuchen 
oder hat sie keinen Anspruch mehr drauf weil verjährt oder so?[/b:dbba8]