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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Habe ein paar Fragen zur Nebenkostenabrechnung aus unserer alten Wohnung!

Wir haben letztes Jahr zum 30.6. unseren Mietvertrag gekündigt. Nun sind wir aber schon Mitte April ausgezogen.Heute morgen habe ich nun meine NK Abrechnung bekommen, in der auch die Verbrauchsabhängigen Positionen (Frischwasser, Entwässerung und Müllabfuhr) voll berechnet werden(also, bis zum 30.6.) ist das so in Ordnung?????

Desweiteren wurde unsere Tochter (ist erst im September letzten Jahres, also NACH dem o.g. Zeitraum!) 2 Jahre alt geworde als volle Person mit angerechnet - wie sieht es damit aus?

Wäre prima wenn mir hier jemand helfen könnte, denn wir sind NUR wegen dieser ewigen Nachzahlerei ausgezogen (STÄNIDG KAMEN SOLCHE NACHZAHLUNGEN!!!). Evtl. wäre auch hinweise auf Gesetzestexte SEHR hilfreich, denn auf irgendwas muss ich mich beim Einspruch ja beziehen können!

Vielen Dank shconmal im Voraus!

LG
Nadine
Stichwörter: unter + auszugkinder + jahren + nebenkosten

1 Kommentar zu „Nebenkosten nach Auszug;Kinder unter 2 Jahren”

Tomraid Experte!

Hallo Nadine,

nach Ausage des § 11 BGB:

Ein minderjähriges Kind teilt den Wohnsitz der Eltern; es teilt nicht den Wohnsitz eines Elternteils, dem das Recht fehlt, für die Person des Kindes zu sorgen. Steht keinem Elternteil das Recht zu, für die Person des Kindes zu sorgen, so teilt das Kind den Wohnsitz desjenigen, dem dieses Recht zusteht. Das Kind behält den Wohnsitz, bis es ihn rechtsgültig aufhebt. [/u:d2de7]

Also kann es dann auch Wasser etc. verbrauchen und muß zur Zahlung der Kosten herangezogen bzw. berücksichtigt werden!

Bis zum 30.06. seit Ihr mit allen Kosten laut § 27 II Berechnungsverordnung oder der § 2 BetrKV verpflichtet.

MfG

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